EU-Datenschutzgrundverordnung beschlossen

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Mit der jetzt beschlossenen EU-Datenschutzgrundverordnung soll das Datenschutzrecht innerhalb Europas vereinheitlicht werden, um dem einzelnen mehr Kontrolle über seine Daten zu verschaffen.

Mit der jetzt beschlossenen EU-Datenschutzgrundverordnung soll das Datenschutzrecht innerhalb Europas vereinheitlicht werden, um dem einzelnen mehr Kontrolle über seine Daten zu verschaffen. Entsprechend gelten künftig in allen Staaten der Europäischen Union die gleichen Standards in Bezug auf Datenschutz. Die Verordnung löst die bisher geltende EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 ab.


Künftig sollen Nutzer leichteren Zugang zu ihren Daten haben. Jeder hat somit das Recht zu erfahren, welche Daten über ihn gesammelt werden. Zudem wird der Nutzer Anspruch auf mehr Transparenz haben. Außerdem wird das Recht des Nutzers auf Vergessen gestärkt. Künftig wird es also für den einzelnen leichter werden, einmal über ihn veröffentlichte Informationen löschen zu lassen.


Nach der DSGV dürfen Kinder bis zum Alter von 13 Jahren Internetdienste nur mit Zustimmung der Eltern nutzen. Damit wird Jugendlichen die Anmeldung bei sozialen Netzwerken künftig erschwert.
Anders als bisher wird die Höchstsumme für Bußgelder bei Datenschutzverstößen nicht mehr in starren Werten angegeben, vielmehr können künftig Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent der Jahresumsätze des Unternehmens verhängt werden.


Die genauen Regelungen zu Forschung und Gesundheit sind noch nicht ausformuliert. Nikolaus Schrenk, Datenschutzbeauftragter beim kbo-Klinikverbund des Bezirks Oberbayern, riet auf einer Fachtagung in Hamburg Arztpraxen und Krankenhäusern dennoch, sich auf das Gesetz frühzeitig vorzubereiten und „nicht in Lethargie zu verfallen und zu hoffen, es wird schon nicht so schlimm werden“.

Quelle: EU-Datenschutzgrundverordnung  

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