Die Firma Philips Respironics hatte am 17. Juni 2021 eine Sicherheitsmitteilung herausgegeben, nach welcher der in den CPAP-Geräten und Beatmungsgeräten benutzte polyesterbasierte Polyurethanschaum theoretisch zweierlei Probleme verursachen kann: Zum einen können sich Partikel lösen und in die Atemwege gelangen, zum anderen enthält der Schaum Chemikalien, die eingeatmet werden können. Die Verbände empfehlen nach enger Absprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) folgendes Vorgehen (siehe Link). Es wird grundsätzlich davon abgeraten, dass Patientinnen oder Patienten ihre Therapie ohne Absprache mit ihren behandelnden Ärztinnen oder Ärzten verändern oder beenden. Es sollte immer die konkrete Vorgehensweise beim einzelnen Patienten zwischen dem Patienten und Ärzten abgewogen werden.
Weitere Informationen unter bit.ly/3yzwQfM
Entnommen aus MTA Dialog 8/2021
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