Die Entwicklung der MTA-Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung von Jena

Historisches
Rita Seifert
Labor von Wilhelm Conrad Röntgen
Labor von Wilhelm Conrad Röntgen Deutsches Röntgen-Museum, gemeinfrei, wikimedia
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Die Entdeckung der Röntgenstrahlen durch Wilhelm Conrad Röntgen (1845-1923) im Jahr 1895 führte dazu, dass die Photographische Lehranstalt des Berliner Lette-Vereins die Ausbildung weiblicher Hilfskräfte für Röntgenlaboratorien einführte.

Entstehung des Berufsbildes

Die Entdeckung der Röntgenstrahlen durch Wilhelm Conrad Röntgen (1845-1923) im Jahr 1895 führte dazu, dass die Photographische Lehranstalt des Berliner Lette-Vereins die Ausbildung weiblicher Hilfskräfte für Röntgenlaboratorien einführte. Zunächst wurden die Absolventinnen nur für rein fotografische Arbeiten eingesetzt, ehe ihnen auch die Bedienung der technischen Geräte überantwortet wurde. Durch die voranschreitende Weiterentwicklung der technischen Apparaturen entstand sehr rasch ein Bedarf an Fachpersonal zu dessen Bedienung und somit das Berufsbild der Röntgengehilfin. Schon nach kurzer Zeit kam es ebenfalls zur Nachfrage nach geschulten Laborgehilfinnen für bakteriologische, mikroskopische und klinisch-chemische Untersuchungen [1]. Somit war der Weg frei zur Herausbildung des Berufs der (medizinisch)-technischen Assistentin.

Die Jenaer Ausbildungsstätte von ihrer Gründung 1912 bis zum Ende des 2. Weltkriegs

Im Jahr 1912 wurde auf Vorschlag des Direktors des Hygienischen Instituts der Universität Jena, Geheimrat Prof. August Gärtner (1848-1934),  in Jena eine Ausbildungsstätte für medizinisch-technische Berufe eröffnet, an der Frauen die Möglichkeit hatten, sich in einjährigen Kursen zu Laboratoriumsassistentinnen ausbilden zu lassen [2]. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es nur in Berlin und Leipzig entsprechende Lehranstalten. In Jena wurde nun die fünfte Bildungseinrichtung dieser Art in Deutschland eröffnet [3]. Neben Professor Gärtner gehörten auch der Direktor des Pharmakologischen Instituts der Universität Jena, Prof. Heinrich Kionka (1868-1941), und der Direktor der Städtischen Frauenschule Jena (Oberlyzeum), Prof. Otto Unrein (1862-1922), zu den Begründern [4].  Als Prof. Gärtner in den Ruhestand trat, übernahm dessen Lehrstuhl-Nachfolger, Prof. Rudolf Abel (1868-1942), seinen Platz in der Kursleitung, wenn auch nur für einige Jahre. Nach seinem Ausscheiden und dem Tod Prof. Unreins war schließlich nur noch Prof. Kionka für die Durchführung der Kurse verantwortlich [5].

Bis zum Jahr 1918 hatten bereits 150 Teilnehmerinnen die Jenaer Kurse absolviert, mehr als 40 von ihnen waren während des Krieges auch im Lazarettdienst tätig gewesen [6].

Durch den Erlass von Prüfungsordnungen wurde die Ausbildung nun auch von staatlicher Seite einer Regelung unterworfen. Den Anfang machte Preußen mit einer Prüfungsordnung vom 21. August 1921;  im Jahr 1924 folgte Thüringen nach [7].

Durch einen Erlass des Preußischen Ministers für Volkswohlfahrt vom 26. August 1921 wurde außerdem verfügt, dass nur diejenigen Frauen zur Prüfung als Technische Assistentin zugelassen werden durften, die entweder einen Abschluss eines staatlichen Lyzeums oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen konnten oder aber eine mindestens zweijährige erfolgreiche Teilnahme an Lehrgängen einer staatlichen oder staatlich anerkannten Lehranstalt belegen konnten. Die Ausbildung der Technischen Assistentinnen erfolgte seinerzeit in fünf Hauptfächern: Chemie und Physik; Anatomie, Physiologie, Biologie und mikroskopisch-histologische Technik; Parasitologie und Serologie; Klinische Chemie und Mikroskopie sowie Photographie. Hinzu kamen noch verschiedene Wahlfächer, darunter auch Stenographie und Maschinenschreiben [8].

Ab 1926 war es möglich, sich in Jena in einem ebenfalls einjährigen Kurs auch zur Photographischen Assistentin ausbilden zu lassen [9]. Bis zum Jahr 1927 hatten durchschnittlich vierzig Schülerinnen die Jenaer Kurse besucht. Danach kam es, nicht nur in Jena, zu einem Anstieg der Schülerinnenzahlen. Da sich gleichzeitig auch die Anzahl der Ausbildungsstätten im deutschen Raum immer mehr erhöhte, wurde zeitweilig über den tatsächlichen Bedarf hinaus ausgebildet [10].

Innerhalb weniger Jahrzehnte hatte sich der Beruf der technischen Assistentin fest etabliert. In einem Beitrag in der „Zeitschrift für das gesamte Krankenhauswesen“ aus dem Jahr 1930 heißt es unter anderem: „In erstaunlich kurzer Zeit hat sich der Beruf der ‚technischen Assistentin‘ an Krankenhäusern ausgebildet, ein sicheres Zeichen dafür, daß (sic!) seine Schaffung einem Bedürfnis entgegenkommen ist. Noch im Jahre 1910 hatten nur einzelne Laboratorien, Forschungsstätten und ganz vereinzelte bevorzugte Privatärzte zur Bewältigung der technischen Arbeiten in ihren Betrieben weibliche Hilfskräfte. Diese halfen ihnen bei ihren Blutuntersuchungen, Auswurfuntersuchungen, oder machten ihnen die mikroskopischen Präparate von Operationsmaterial usw.  […] Es kam dann der Krieg, und der Mangel an männlichem Personal, die Notwendigkeit, bisher kaum gekannte Mengen von bakteriologischem, histologischem, chemischem und anderem Material zu bewältigen, sowie das rapide Ansteigen röntgenologischer Tätigkeit war der Entwicklung eines nunmehr entstehenden Standes technischer weiblicher Hilfskräfte an wissenschaftlichen Laboratorien außerordentlich günstig. Damit begann das Bedürfnis, diese Hilfskräfte auch systematisch heranzubilden […].“ [11]

Für die 1930er-Jahre ist eine häufigere Änderung der Ausbildungsvoraussetzungen und -inhalte für technische Assistentinnen zu verzeichnen. Noch 1932 war es möglich, in jeweils 1-jährigen Kursen den Abschluss als Laboratoriums-Assistentin oder Photographische und Röntgen-Assistentin zu erhalten. Am Ende der Ausbildung konnte eine Staatsprüfung abgelegt werden. Wer innerhalb von drei Jahren nach Ende der Ausbildung den Nachweis einer mindestens 18-monatigen beruflichen Tätigkeit erbrachte, hatte die Möglichkeit, die staatliche Anerkennung als Technische Assistentin an wissenschaftlichen Instituten zu erwerben. Absolventinnen, die beide Kurse besucht hatten, erhielten diese Anerkennung schon nach dem Nachweis einer mindestens sechsmonatigen beruflichen Tätigkeit. Die Kurse umfassten eine theoretische und praktische Ausbildung [12].

Im Jahr 1934 wurde die Jenaer Ausbildungsstätte der Thüringer Landesuniversität Jena unter der Bezeichnung „Lehranstalt für Technische Assistenten an der Thüringer Landesuniversität“ angeschlossen. Die Ausbildung erfolgte nun in 1 ½-jährigen Kursen zur Laboratoriumsassistentin und in 1-jährigen Kursen zur Röntgen- und Photographischen Assistentin. Die Teilnahme am Kurs zur Röntgenassistentin setzte die erfolgreiche Absolvierung des Kurses zur Laboratoriumsassistentin voraus. Die Ausbildung wurde mit einer Prüfung zur staatlich geprüften Laboratoriumsassistentin oder, nach Absolvierung beider Kurse, zur staatlich geprüften Röntgen- und Photographischen Assistentin mit gleichzeitiger staatlicher Anerkennung als Technischer Assistentin an wissenschaftlichen Instituten beendet [13]. Die Leitung der Anstalt übernahm Professor Gerhard Franzen (1894-1968) [14].

Laut dem Prospekt der Lehranstalt aus dem Jahr 1938 betrug die Ausbildungsdauer damals für beide Kurse jeweils 1 ½ Jahre, verkürzte sich jedoch auf 2 ½ Jahre, sofern beide Kurse hintereinander absolviert wurden. Es bestand nun die Möglichkeit, sich gleich zur Röntgen- und Photographischen Assistentin ausbilden zu lassen, ohne vorherige Absolvierung des Kurses zur Laboratoriumsassistentin. Die Staatliche Anerkennung als Technische Assistentin an wissenschaftlichen Instituten wurde jedoch nur nach Absolvierung beider Kurse erteilt, jedoch hatten Absolventinnen der Anstalt, die nur einen der Kurse besucht hatten, die Möglichkeit, nach einer sechsmonatigen erfolgreichen Ausübung ihres Berufs innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Ausbildung ebenfalls die staatliche Anerkennung als Technische Assistentin an wissenschaftlichen Instituten zu erhalten [15].

Mit Wirkung vom 1. April 1936 [16] wurde die Jenaer Einrichtung in die Trägerschaft eines gemeinnützigen Vereins, dem u. a. die Thüringer Ministerien des Innern und der Volksbildung, die Universität Jena und die Medizinische Fakultät, die Stadt Jena sowie Vertreter der Ärzteschaft und der Fachschaft „Technische Assistentinnen“ angehörten, überführt. Anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens konnte die Lehranstalt die bis dahin erfolgte Ausbildung von über 900 Schülerinnen vermelden [17].

Nachdem die Jenaer Lehrstätte lange Zeit unter unzureichenden räumlichen Bedingungen im Pharmakologischen Institut der Universität untergebracht gewesen war, erhielt sie 1938 ein eigenes, neu errichtetes Gebäude, in der Neugasse neben dem Pharmakologischen Institut. Die ersten Räume mit den Laboratoriumseinrichtungen konnten im Februar 1938 bezogen werden, während der für die Röntgenausbildung vorgesehene Bau noch unvollendet war [18]. Nach dessen Fertigstellung und dem endgültigen Umzug der Anstalt wurden die bis dahin genutzten Räume im Pharmakologischen Institut ab 1. Dezember 1939 nicht mehr benötigt [19].

Da die einzelnen im deutschen Raum existierenden Lehranstalten für technische Assistentinnen jeweils in Länderhoheit geführt wurden und es keine einheitliche länderübergreifende Prüfungsordnung gab, konnten die Assistentinnen ihren Beruf nur dann in anderen deutschen Staaten ausüben, sofern ihr Bildungsabschluss dort akzeptiert wurde. Für Thüringen existiert beispielsweise eine Bekanntmachung des Vorsitzenden des Prüfungsamts, Dr. Rüdel, vom 22. Juni 1932, in der es heißt: „Die vom Thüringischen Ministerium des Innern zu Weimar erteilten staatlichen Anerkennungen für Technische Assistentinnen an wissenschaftlichen Instituten haben auch Geltung als Ausweise für die staatliche Anerkennung als technische Assistentinnen für das Preußische, Sächsische, Württembergische und Hamburgische Staatsgebiet.“ [20]

Die Erste und Zweite „Verordnung über die Berufstätigkeit und die Ausbildung medizinisch-technischer Gehilfinnen und medizinisch-technischer Assistentinnen“ (Erste MGAV/Zweite MGAV), beide vom 17. Februar 1940, [21] führten zu einigen Veränderungen. Um eine Ausbildung aufnehmen zu können, musste nun der Abschluss eines hauswirtschaftlichen Jahrs sowie eines Schwesternhelferinnenkurses des DRK oder eine gleichwertige Ausbildung und Übungen in Kurzschrift und Maschinenschreiben nachgewiesen werden. Für medizinisch-technische Gehilfinnen, die sich zur Assistentin weiterqualifizieren wollten, entfielen die Absolvierung des hauswirtschaftlichen Jahrs und des Schwesternhelferinnenkurses [22]. Die Ausbildung konnte ab einem  Alter von 18 Jahren begonnen werden. Sie dauerte zwei Jahre und bestand aus einer Laboratoriums- und Röntgenausbildung, da eine alleinige Spezialisierung in einer dieser Richtungen nicht mehr möglich war [23].

In einem Prospekt der „Lehranstalt für medizinisch-technische Assistentinnen Jena“ vom Juli 1941 wird Professor Franzen als Leiter der Lehranstalt und zugleich als Leiter des Trägervereins benannt. Die Ausbildung erfolgte, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, in zweijährigen Lehrgängen, an deren Ende eine staatliche Prüfung stand. Nach dem ersten Lehrjahr bestand die Möglichkeit, [24] auch die staatliche Prüfung als Medizinisch-technische Gehilfin abzulegen.

Durch einen Runderlass des Reichsministeriums des Innern vom 16. September 1944 [25] zum totalen Kriegseinsatz und der Änderung der Ausbildung für Diätassistenten, Krankengymnastinnen, medizinisch-technische Gehilfinnen und medizinisch-technische Assistentinnen [26] wurde die Ausbildung von Medizinisch-technischen Assistentinnen für die Dauer des Krieges eingestellt. Lediglich die einjährigen Lehrgänge für Medizinisch-technische Gehilfinnen konnten weitergeführt werden. Darüber hinaus sollten während dieser Ausbildungszeit, soweit möglich, auch noch die „wesentlichsten Kenntnisse aus dem Arbeitsgebiet der Medizinisch-technischen Assistentin“ vermittelt werden. Nach einer anschließenden einjährigen Berufstätigkeit wurde den Gehilfinnen die Möglichkeit zur Zulassung zur Prüfung als Medizinisch-technische-Assistentin in Aussicht gestellt. Da in Folge des Runderlasses eine Lehrplanumstellung erforderlich war, wurden die Ausbildungsgebühren in Jena auf 200,- RM pro Vierteljahr angehoben [27]. In einem Schreiben vom 26. Oktober 1944 an den Reichsstatthalter in Thüringen und den Staatssekretär und Leiter des Thüringischen Ministeriums des Innern in Weimar teilte der Leiter der Anstalt, Prof. Franzen, mit, dass sich durch den Wegfall des 3. und 4. Ausbildungssemesters aufgrund des o. g. Runderlasses, die Schülerinnenzahl von über 100 auf rund 60 Lehrgangsteilnehmerinnen reduziert hätte [28].

MTA-Ausbildung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR, unter besonderer Berücksichtigung der Jenaer Ausbildungsstätte

Nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurde in Jena der Lehrbetrieb am 1. November 1945 wieder aufgenommen [29]. Da der bisher als Träger der Anstalt fungierende gemeinnützige Verein aufgelöst worden war, [30] erfolgte zum 1. Mai 1946 die Eingliederung der Bildungseinrichtung in die Friedrich-Schiller-Universität Jena als „Universitäts-Lehranstalt für Medizinisch-technische Assistentinnen“. Die Ausbildung dauerte zwei Jahre und wurde durch eine staatliche Prüfung beendet. Die Absolventinnen waren berechtigt, die Berufsbezeichnung medizinisch-technische Assistentin zu führen. Die Lehranstalt wurde von der Fachärztin für innere Krankheiten, Dr. Susanne (Suse) Kellner, geleitet, [31] die den bisherigen Leiter, Professor Franzen, abgelöst hatte. Zum 1. September 1947 übernahm Dr. Hildegard Schellenberg die Leitung der Einrichtung, [32] die sich nach wie vor in der Neugasse 25 befand. Während laut „Ausbildungsplan der Universitäts-Lehranstalt für medizinisch-technische Assistentinnen in Jena“ aus dem Jahr 1946 noch eine mehrmonatige praktische Tätigkeit in einem Krankenhaus oder bei einem Arzt erwünscht war, [33] war im Jahr 1948 bereits der Nachweis einer ½-jährigen Tätigkeit in einem Labor in einem Krankenhaus oder bei einem Arzt erforderlich [34].

Einem Zeugnis vom September 1951 ist zu entnehmen, dass die Ausbildungsstätte in Jena zu diesem Zeitpunkt unter der Bezeichnung „Fachschule für Medizinisch-technische Assistentinnen“ geführt wurde. Entsprechend den auf dem Zeugnis aufgeführten Fächern unterteilte sich die Ausbildung in einen theoretischen Teil (Anatomie, Histologie, Physiologie, Klinische Chemie, Bakteriologie, Gesundheitswesen, Chemie, Physik, Röntgenkunde, Photographie, Gesellschaftswissenschaft und Deutsch) und einen praktischen Teil (Histologie, Hämatologie, Bakteriologie und Serologie, Chemie und Physik, Röntgenkunde, Photographie sowie Kurzschrift und Maschinenschreiben) [35]. Die MTA-Ausbildung erfolgte zu diesem Zeitpunkt also weiterhin nicht fachspezifisch, sondern für einen Einsatz sowohl in Laboratorien, als auch in Röntgeneinrichtungen.

Jena bot auch die Möglichkeit, sich für einen mittleren medizinischen Beruf weiter zu qualifizieren. Dieses Angebot richtete sich vor allen an Absolventinnen von einjährigen Kursen der Unterstufe, die es so beispielsweise in Halle/Saale gab, wo zunächst nur einjährige Kurse für Laborgehilfinnen der Fachrichtungen Röntgen oder Labor durchgeführt wurden. Nach einer einjährigen Tätigkeit in der Praxis konnte man dann in Jena die Mittelstufenausbildung absolvieren. Erst ab 1954 war auch in Halle direkt eine zweijährige Ausbildung möglich, wohl bedingt durch die Tatsache, dass Halle im gleichen Jahr die Verantwortung für die dreijährige Fernstudienausbildung der MTA in der gesamten DDR übertragen wurde. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurden Studienbriefe erstellt und Konsultationsstützpunkte in verschiedenen Orten, meist Bezirksstädte, eingerichtet. Diese Form des Fernstudiums wurde bis 1964 beibehalten [36].

Die 1961 erfolgte Festlegung einer dreijährigen Ausbildungszeit der MTA in der gesamten DDR, mit der Spezialisierung zur Labor- bzw. Röntgenassistentin ab dem zweiten Ausbildungsjahr, war durch die Zunahme der Untersuchungsmethoden und eine Verstärkung der praktischen Unterweisungen notwendig geworden [37]. Das führte auch in Jena zu Veränderungen.

Mit Schreiben vom 31. Oktober 1961 teilte das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen Berlin dem Rektor der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Prof. Otto Schwarz (1900-1983), mit, dass die zum 1. September 1961 gebildete medizinische Schule an der Medizinischen Fakultät der Jenaer Universität ab 1. Januar 1962 Teil der Haushaltsorganisation sei und „den Status einer Klinik oder eines Instituts an der Medizinischen Fakultät“ erhalte. Die Bildung der Schule war aufgrund des vom Präsidium des Ministerrates der DDR erlassenen „Beschlusses zur Neuordnung der Ausbildung in den mittleren medizinischen Berufen und zur Bildung der medizinischen Schulen“ vom 13. Juli 1961 [38] erfolgt. Der Beschluss ermächtigte den Minister für Gesundheitswesen, die Bildung von medizinischen Schulen im Bereich des staatlichen Gesundheitswesens und des Hochschulwesens zu veranlassen. Diese Schulen wurden Betriebsberufsschulen gleichgesetzt [39].

Für die Jenaer Medizinische Schule bestätigte der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen, Prof. Ernst-Joachim Gießmann (1919-2004), am 1. Dezember 1962 das „Statut für die Medizinische Schule an der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena“. Als Gründungsdatum der Schule ist hier der 1. Januar 1962 genannt [40]. In § 3 sind die Aufgaben der Schule festgelegt, die demnach sowohl für die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen als auch die Berufsbildung von Erwachsenen sowie für die Durchführung von Lehrgängen für Fachkräfte der mittleren medizinischen Berufe verantwortlich war. Angeboten wurden die Ausbildungsberufe Krankenschwester bzw. Pfleger, Säuglings- und Kinderkrankenschwester, Kinderpflegerin sowie Medizinisch-technische Assistentin in den Spezialisierungsrichtungen Labor, Röntgen und Audiologie [41]. Laut einem Situationsbericht vom 21. Januar 1964 bestanden an der Medizinischen Schule Jena die Abteilungen MTA, Säuglingspflege, Krankenpflege, Kinderpflege, Audiometrie und Sport. Die Abteilung MTA nutzte das Gebäude in der Neugasse 25 [42].

Zwischen 1961 und 1974 erfolgte in der DDR die Ausbildung des mittleren medizinischen Fachpersonals, zu dem auch die MTA gehörten, fast ausnahmslos in Form einer Berufsausbildung [43]. Da im Jahr 1969 die allgemeine Ausbildung wieder zugunsten einer Spezialisierung für die Fachrichtung Labor oder Radiologie aufgegeben worden war, verkürzte sich die Ausbildungsdauer der MTA erneut auf zwei Jahre [44].

Durch die „Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Aufgaben der Ingenieur- und Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 20. Mai 1974 wurde die Gründung Medizinischer Fachschulen mit „Wirkung vom 1. September 1974“ angeordnet [45]. Die Ausbildungszeit betrug nun wieder drei Jahre und die Schüler und Schülerinnen erhielten den Status von Studenten. Voraussetzung für die Aufnahme an einer Medizinischen Fachschule war der Abschluss der 10. Klasse. Der theoretische Unterricht fand an der Fachschule, der praktische Unterricht an deren Trägereinrichtung statt [46]. Die MTA, die ihren Abschluss zwischen 1961 und 1971 als reinen Berufsschulabschluss erlangt hatten und die über die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs verfügten, konnten die Anerkennung ihrer Abschlüsse als Fachschulabschluss beantragen [47].

Die Medizinische Schule Jena wurde mit Wirkung vom 1. September 1974 der Friedrich-Schiller-Universität Jena angegliedert und das Lehrangebot durch die Einführung des Studiengangs der„ Medizinisch-technischen Assistenz für Funktionsdiagnostik“ erweitert [48].

Zu Beginn der 1980er-Jahre wurden in der DDR im Bereich der MTA-Ausbildung folgende Spezialisierungsrichtungen ausgebildet: Medizinisch-technischer Laborassistent (17 Ausbildungseinrichtungen), Medizinisch-technischer Radiologieassistent (15 Ausbildungseinrichtungen), Audiologie-Phoniatrie-Assistent (4 Ausbildungseinrichtungen) und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (6 Ausbildungseinrichtungen) [49]. Die Jenaer Fachschule war somit die einzige Bildungsstätte in der DDR, an der zu diesem Zeitpunkt ein Studium in allen vier Fachrichtungen der MTA-Ausbildung möglich war [50].

Die Studieninhalte unterteilten sich in allgemeine und fachbezogene Lehrgebiete. Zu den allgemeinen Fächern gehörten Marxismus-Leninismus, Deutsch, Kulturtheorie/Ästhetik (außer Fachrichtung Audiologie-Phoniatrie-Assistent [51]), Russisch und Sport, die für alle MTA-Fachrichtungen verbindlich waren. Ebenfalls für alle Fachrichtungen verbindlich war die Ausbildung in den Lehrgebieten medizinischer Schutz der Bevölkerung sowie Erste Hilfe [52]. Weiterhin wurden folgende fachbezogene Lehrgebiete unterrichtet:

Medizinisch-technischer Laborassistent: Anatomie, Physiologie, Biochemie, allgemeine Krankheitslehre, Hygiene sowie Leitung, Organisation und Ökonomie im Gesundheitswesen, Mathematik, Laboratoriumstechnik, Chemie, Methoden der Chemie, klinische Chemie, Methoden der klinischen Chemie, Hämatologie/Immunologie, Methoden der Hämatologie/Immunologie, Mikrobiologie, Methoden der Mikrobiologie, Histologie/Zytologie, Methoden der Histologie/Zytologie [53]. Einsatzgebiete der Absolventen dieser Fachrichtung waren Laboratorien in Gesundheitseinrichtungen, medizinisch-diagnostische Institute und medizinische Forschungslaboratorien [54].

Medizinisch-technischer Radiologieassistent: Anatomie, Physiologie, Grundlagen der medizinischen Biochemie, allgemeine Krankheitslehre, Psychologie, Hygiene sowie Leitung, Organisation und Ökonomie im Gesundheitswesen, Grundlagen der Mathematik, Physik, Radiologische Technik, Röntgendiagnostik, Methoden der Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Methoden der Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Methoden der Nuklearmedizin, Strahlenbiologie, Strahlenschutz [55]. Einsatzgebiete der Absolventen dieser Fachrichtung waren radiologische Abteilungen in Gesundheitseinrichtungen oder medizinisch-diagnostischen Instituten in den Bereichen Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin [56].

Audiologie-Phoniatrie-Assistent: Anatomie/spezielle Anatomie, Physiologie/spezielle Physiologie, allgemeine Krankheitslehre, physikalische Grundlagen der Audiometrie/Phoniatrie, spezielle Gerätekunde, spezielle Pathologie, Audiologie, Phoniatrie, Otoneurologie, Hygiene, Psychologie, Pädagogik, kulturelle Betreuung des kranken Menschen sowie Leitung, Organisation und Ökonomie im Gesundheitswesen [57]. Einsatzgebiete der Absolventen dieser Fachrichtung waren audiologische bzw. phoniatrische Abteilungen in Kliniken und Polikliniken für Hals-Nasen-Ohrenkrankheiten sowie in audiologisch-phoniatrischen Zentren [58].

Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik: Anatomie, Physiologie, Grundlagen der medizinischen Biochemie, allgemeine Krankheitslehre, Hygiene, Psychologie sowie Leitung, Organisation und Ökonomie im Gesundheitswesen, mathematische Grundlagen der Funktionsdiagnostik, chemische Grundlagen der Funktionsdiagnostik, physikalische Grundlagen der Funktionsdiagnostik, spezielle Krankheitslehre, Grundlagen der Funktionsdiagnostik, Neuro-Elektro-Funktionsdiagnostik, Methoden der Neuro-Elektro-Funktionsdiagnostik, Atemfunktionsdiagnostik, Methoden der Atemfunktionsdiagnostik, Herz-Kreislauf-Funktionsdiagnostik, Methoden der Herz-Kreislauf-Funktionsdiagnostik, Spezialisierung in der Funktionsdiagnostik, spezielle Methoden in der Funktionsdiagnostik [59]. Einsatzgebiete der Absolventen dieser Fachrichtung waren Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Hochschuleinrichtungen und Forschungseinrichtungen in den Bereichen Herz-Kreislauf-Funktionsdiagnostik, Atemfunktionsdiagnostik und Neuro-Elektro-Funktionsdiagnostik [60].

Auch nach Absolvierung eines Fachschulstudiums konnte man sich in dem erlernten Beruf noch weiterbilden. Dafür waren das Institut für Weiterbildung der mittleren medizinischen Fachkräfte in Potsdam sowie die Bezirksakademien für Gesundheits- und Sozialwesen verantwortlich [61]. Für MTA bestand die Möglichkeit einer Weiterqualifizierung zum Medizinisch-technischen Fachassistent auf den Gebieten Klinische Chemie, Hämatologie, Mikrobiologie, Histologie/Zytologie, Experimentelle Medizin, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin [62].

Im Jahr 1982 wurden in der DDR an 62 Medizinischen Fachschulen 17 Grundberufe ausgebildet, [63] im Jahr 1989 gab es 61 Medizinische Fachschulen, an denen eine Ausbildung in insgesamt 23 Fachrichtungen möglich war [64].

Im Hinblick auf Jena lässt sich anhand eines Schulprospekts der Medizinischen Fachschule Jena, die seit 1986 den Namen des Arztes Dr. Werner Vogl (1898-1965) trug, feststellen, dass sich die Anzahl der Ausbildungsberufe, die in Jena vermittelt wurden, in Vergleich zu früheren Jahrzehnten weiter erhöht hatte. Die Schule bot Ende der 1980er-Jahre Ausbildungsmöglichkeiten in den Fachrichtungen Krankenschwester, Kinderkrankenschwester, Medizinisch-technische Labor- bzw. Röntgenassistentin, Audiologie-Phoniatrie-Assistentin, Medizinisch-technische-Assistentin für Funktionsdiagnostik, Hebamme und Krippenerzieherin an [65].

Mit Wirkung vom 1. Januar 1992 wurde die Medizinische Fachschule der Friedrich-Schiller-Universität Jena in die Trägerschaft der Stadt Jena mit Unterstellung unter das kommunale Schulamt überführt [66]. An der heutigen Staatlichen Berufsbildenden Schule für Gesundheit und Soziales Jena kann man sich im Bereich der 3-jährigen Höheren Berufsfachschule u. a. zum MTA für den Operationsdienst, Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten oder Medizinisch-technischen Radiologieassistenten ausbilden lassen. Zugangsvoraussetzung ist ein Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss [67].

Änderungen in der MTA-Ausbildung nach der deutschen Wiedervereinigung mit einer kurzen Darstellung der bis dahin geltenden Ausbildungsrichtlinien in den alten Bundesländern

Die Ausbildung in den alten Bundesländern erfolgte bis zur deutschen Wiedervereinigung auf der Grundlage des „Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (MTA-G)“ vom 8. September 1971. Das Gesetz trat am 1. Juli 1972 in Kraft [68]. Es galt für die Fachrichtungen medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistent(in), medizinisch-technische(r) Radiologieassistent(in) und veterinärmedizinisch-technische(r) Assistent(in) [69]. Die Ausbildung dauerte zwei Jahre und schloss mit einer staatlichen Prüfung ab [70]. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes von 1971 wurden gleichzeitig das „Gesetz über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin“ vom 21. Dezember 1958 [71] und das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin“ vom 18. Juli 1961 [72] außer Kraft gesetzt [73].

Das Gesetz von 1958 hatte eine mindestens zweijährige Ausbildung mit anschließender staatlicher Abschlussprüfung vorgesehen [74]. Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „medizinisch-technische Assistentin“ wurde nach Absolvierung der o. g. Ausbildung und einer sechsmonatigen praktischen Tätigkeit erteilt.[75] Das Gesetz trat am 1. Juli 1959 in Kraft [76].

Das 1971 erlassene MTA-Gesetz entsprach, wie man einem „Spiegel“-Artikel von 1970 entnehmen kann, nicht den Vorstellungen der in der Gesundheitsfürsorge arbeitenden Personen. So zitierte der Artikel u. a. das „Deutsche Ärzteblatt“, das in dem Gesetzesentwurf eine „erhebliche gesundheitliche Gefährdung“ der Bevölkerung sah und auch der „Deutsche Verband technischer Assistentinnen und Assistenten“ konnte in dem Entwurf keine Verbesserung der MTA-Ausbildung erkennen. Zu diesem Zeitpunkt bestand in den alten Bundesländern die Möglichkeit, sich an 58 Lehreinrichtungen, davon jede dritte privat geführt, zur MTA ausbilden zu lassen. Die Qualität dieser Einrichtungen wurde jedoch als mangelhaft bewertet. Ebenfalls kritisiert wurde die Tatsache, dass das zulässige Mindestalter für den Beginn der Ausbildung von 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte [77]. Im Gesetz von 1971 wurde dann als Zulassungsbedingung tatsächlich der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung festgelegt [78].

Durch die deutsche Wiedervereinigung wurden Neuregelungen für die Ausbildung zur MTA notwendig, da die Ausbildungsinhalte und -dauer in den alten und neuen Bundesländern voneinander abwichen. In den alten Bundesländern dauerte die Ausbildung nur zwei Jahre und nicht drei Jahre, wie in den neuen Bundesländern. Darüber hinaus gehörte zur MTA-Ausbildung in den alten Bundesländern auch die Fachrichtung Veterinärmedizin. Es gab dort theoretischen und praktischen Unterricht, aber keine praktische Ausbildung in der Art, wie sie in der DDR vermittelt worden war. Daher wurde am 2. August 1993 das „Gesetz über die Berufsausübung als technischer Assistent/technische Assistentin in der Medizin (MTA-G)“ erlassen, das vier Fachrichtungen, nämlich Radiologie, Laboratoriumsmedizin, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin vorsieht [79].

Mit diesem Gesetz wurde zum einen die bis dahin nur in der DDR ausgebildete Fachrichtung Funktionsdiagnostik als Teil der MTA-Ausbildung anerkannt, zum anderen erhielten die MTA das Recht der selbständigen Berufsausübung. Die Ausbildungsdauer wurde einheitlich auf drei Jahre festgelegt. Neben Unterricht in Theorie und Praxis, hat auch eine praktische Ausbildung zu erfolgen [80].

Der Beruf des Audiologie-Phoniatrie Assistenten wurde nach der deutschen Wiedervereinigung nicht als Ausbildungsberuf übernommen, da in den Altbundesländern der Beruf des Logopäden ausgebildet wurde. Der Bereich Phoniatrie ging in das Berufsbild des Medizinisch Technischen Assistenten für Funktionsdiagnostik [81] als Audiologische Funktionsdiagnostik [82] ein.

Die MTLA führen laboratoriumsmedizinische Untersuchungen für die Fachgebiete Hämatologie, Histologie/Zytologie, Klinische Chemie und Mikrobiologie durch [83]. Die MTRA sind im Bereich der Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Nuklearmedizin sowie Strahlenphysik und Dosimetrie tätig [84]. Die MTAF sind ausgebildet für die Funktionsdiagnostik auf den Gebieten von Neurophysiologie, Audiologie, Kardiologie und Pneumologie [85]. Die VMTA befassen sich mit  laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen auf den Gebieten der Tiermedizin und Lebensmittelanalytik [86].

War der Beruf der MTA einst ein reiner Frauenberuf, so sind heute auch Männer als MTA im Gesundheitswesen tätig. Die MTA in Deutschland sind in einem Berufsverband, dem DVTA (Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V.) organisiert [87]. Er vertritt die Interessen der Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistentinnen (MTLA), der Medizinisch-technischen Radiologieassistentinnen (MTRA), der Medizinisch-technischen Assistentinnen für Funktionsdiagnostik (MTAF) und der Veterinärmedizinisch-technischen Assistentinnen (VMTA).

1. Universitätsarchiv Jena (UAJ), Bestand Medizinische Fachschule Jena (MEFA), Nr. 256, Bl. 146
2. Schulchronik: 50 Jahre Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales in Jena (ehemalige Medi-zinische Fachschule). 90 Jahre Ausbildung Medizinisch-Technischer Assistenten in Jena, Jena, 2002, S. 11
3. Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales Jena (Hrsg.): 80 Jahre MTA-Ausbildung in Jena. 1912 MTL-MTR 1992, Jena, 1993, S. 7.
4. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 146
5. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 147
6. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 146
7. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 199 = „Denkschrift zur Ausbildung der technischen Assistentinnen an medizinischen Instituten. Die Röntgenassistentin“, überreicht durch den Bund der Organisationen Technischer Assistentinnen, Botawi, Berlin, 12 Seiten (Bl. 198-203 in der Akte)
8. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 204: Sonderabdruck aus der Deutschen Medizinischen Wochenschrift Nr. 10 von 1924, Beitrag: „Zur Frage der ‚Technischen Assistentinnen‘“ von Prof. August Gärtner, Jena
9. Schulchronik (2002), S. 11
10. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 147
11. Jacobsthal, E.: Zur Stellung und Ausbildung der technischen Assistentinnen in Krankenhäusern. In: Zeitschrift für das gesamte Krankenhauswesen, Heft 17/1930, Julius Springer Verlag Berlin und Wien, 1930, S. 478-481, hier: S. 478
12. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 27
13. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 24v
14. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 147
15. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 22v
16. UAJ, Bestand C (Kuratelverwaltung), Nr. 786, Schreiben vom 12.3.1940, unpaginiertes Schriftstück
17. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 147
18. „Lehranstalt für Techn. Assistentinnen im neuen Gewand. Der Neubau an der Neugasse – ein Schmuckstück in der Reihe der Jenaer Institute. In: Thüringische Gauzeitung/Jenaer Nachrichten, 22.6.1938
19. UAJ, C, Nr. 786, Schreiben vom 4.12.1939, unpaginiertes Schriftstück
20. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 8
21. Reichsgesetzblatt, Teil I, Nr. 32 vom 22.2.1940, S. 371-378 (Erste MGAV) und S. 378-381 (Zweite MGAV)
22. Erste MGAV, § 6, Abs. 4 und § 15 Abs. 1
23. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 22
24. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 42f
25. Reichsministerialblatt der inneren Verwaltung, 1944, Nr. 38, S. 916 ff
26. Zum Inhalt des Runderlasses vgl.: Arias, Ingrid (Hrsg.): Im Dienste der Volksgesundheit. Frauen-Gesundheitswesen-Nationalsozialismus, Verlagshaus der Ärzte Wien, 2006, S. 226
27. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 42
28. UAJ, C, Nr. 786, unpaginiertes Schriftstück
29. UAJ, C, Nr. 787, Schreiben vom 14.12.1945, unpaginiertes Schriftstück
30. UAJ, C, Nr. 787, Protokoll vom 3.5.1946, unpaginiertes Schriftstück
31. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 14f
32. UAJ, C, Nr. 787, Schreiben vom 3.11.1947,unpaginiertes Schriftstück
33. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 14
34. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 16
35. UAJ, Bestand D (Personalakten), Nr. 3449
36. Verron, Günter: „Die Entwicklung der Ausbildungsmöglichkeiten für das mittlere medizinische Personal an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg“. In: Wissenschaftliche Zeitschrift der Universität Halle, Heft 3/1967, S. 393-400, hier: S. 396f
37. Verron, S. 396
38. veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR, Teil II, Nr. 49, vom 2. August 1961, S. 319f
39. Gesetzblatt der DDR, Teil II, Nr. 49, S. 319; vgl. hierzu auch: UAJ, Bestand L (Medizinische Fakultät), Nr. 726, Bl. 74
40. UAJ, L, Nr. 726, Bl. 59-67, hier Bl. 59 und 67
41. UAJ, L, Nr. 726, Bl. 60
42. UAJ, L, Nr. 726, Bl. 45
43. Spaar, Horst (Hrsg.): Dokumentation zur Geschichte des Gesundheitswesens der DDR. Teil V, Eigenverlag, Berlin, 2002, S. 19
44.www.mta-magdeburg.de/dat/Geschichten/Geschichte-der-Ausbildung.html (abgerufen am 25.10.2017)
45. Gesetzblatt der DDR, Teil 1, Nr. 27/1974 vom 10. Juni 1974, S. 270; vgl. hier: § 1
46. Spaar (2002), S. 19
47. Spaar (2002), S. 20
48. Schulchronik (2002), S. 13
49. Zentralstelle für Lehr- und Organisationsmittel des Ministeriums für Hoch-und Fachschulwesen, Zwickau (Hrsg.): Fachschulberufe, Teil 3, 1982, S. 22-26, 29-30
50. vgl. hierzu die Nennung der Ausbildungsstätten für die einzelnen Fachrichtungen in Fachschulberufe (1982), S. 26 und S. 30; Da in Jena alle vier Fachrichtungen angeboten wurden, reichte ein Vergleich der Einrichtungen, die Audiologie-Phoniatrie-Assistenten und Medizinisch-technische Assistenten für Funktionsdiagnostik ausbilde-ten. In beiden Fällen gab es außer der Jenaer Fachschule keine weitere Bildungseinrichtung, die beide Ausbil-dungsrichtungen gleichzeitig im Angebot hatte.
51. Fachschulberufe (1982), S. 26: Dieses Lehrgebiet ist unter den Lehrgebieten für die Fachrichtung Audiologie-Phoniatrie-Assistent nicht aufgeführt, dafür aber das eigene Lehrgebiet kulturelle Betreuung des kranken Men-schen.
52. Fachschulberufe (1982), S. 23, 24 und 30
53. Fachschulberufe (1982), S. 23
54. Fachschulberufe (1982), S. 23
55. Fachschulberufe (1982), S. 24
56. Fachschulberufe (1982), S. 25
57. Fachschulberufe (1982), S. 26
58. Fachschulberufe (1982), S. 26
59. Fachschulberufe (1982), S. 30
60. Fachschulberufe (1982), S. 30
61. Spaar (2002), S. 22
62. Spaar (2002), S. 169; vgl. hierzu: „Anweisung Nr. 1 vom 8. Februar 1981 zur Anordnung über die Weiterbil-dung der medizinischen Fachschulkader“, veröffentlicht in: Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen, Nr. 4/1981, S. 59
63. Spaar, Horst (Hrsg.): Dokumentation zur Geschichte des Gesundheitswesens der DDR, Teil VI., Eigenverlag, Berlin, 2003, S. 126
64. Stöcker, Gertrud: Bildung und Pflege. Eine berufs- und bildungspolitische Standortbestimmung, Schlütersche GmbH & Co. KG, Hannover, 2002,  S. 28
65. UAJ, MEFA, Nr. 256, Bl. 102: Schulprospekt, undatiert; Erscheinungsdatum 1988 (ermittelbar anhand der Druckgenehmigungsnummer)
66. Schulprospekt der Staatlichen Berufsbildenden Schule für Gesundheit und Soziales Jena „IMPRESSIONEN Stadt Jena“, undatiert, ca. 2004, S. 3
67.www.mefa.jena.de/index.php (Schul-Webpage, abgerufen am 18.10.2017)
68. Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 93 vom 10.9.1971, S. 1515-1519
69. MTA-G von 1971, § 1
70. MTA-G von 1971, § 2, Abs. 3
71. Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 47 vom 24.12.1958, S. 981-984
72. Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 53 vom 22.7.1961, S. 1011
73. MTA-G von 1971, § 19
74. Gesetz von 1958, §§ 8 und 9
75. Gesetz von 1958, §§ 2 und 10
76. Gesetz von 1958, § 21
77. „Der Spiegel“, Nr. 31/1970, S. 118-119 (Beitrag: MTA-Ausbildung. Unbill für Ärzte); hier: S. 118
78. MTA-G von 1971, § 7 Abs. 2
79. Hartmann, Tina; Kahl-Scholz, Martina; Vockelmann; Christel (Hrsg.): Fachwissen MTRA. Für Ausbildung, Studium und Beruf, Springer Verlag Berlin Heidelberg, 2014,  S. 6
80. Hartmann …, S. 8f
81.www.baa-audiologie.de/geschichte-des-baa/ (abgerufen am 27.10.2017)
82.dvta.de/mta-werden/mtaf-medizinisch-technische-assistentinnen-fuer-funktionsdiagnostik (abgerufen am 27.10.2017)
83.dvta.de/mta-werden/mtla-medizinisch-technische-laboratoriumsassistentinnen (abgerufen am 27.10.2017)
84.dvta.de/mta-werden/mtra-medizinisch-technische-radiologieassistentinnen (abgerufen am 27.10.2017)
85.dvta.de/mta-werden/mtaf-medizinisch-technische-assistentinnen-fuer-funktionsdiagnostik (abgerufen am 27.10.2017)
86.dvta.de/mta-werden/vmta-veterinaermedizinisch-technische-assistentinnen (abgerufen am 27.10.2017)
87.dvta.de (abgerufen am 27.10.2017)

Dieser Beitrag ist die Langfassung des Artikels aus der MTA Dialog 02/2019.

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