Dem Fachkräftemangel entgegenwirken

Anpassungslehrgänge für ausländisch erworbene MTLA-Abschlüsse am DIW-MTA
DIW-MTA
Dem Fachkräftemangel entgegenwirken
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Der Fachkräftemangel in den medizinisch-technischen Berufsgruppen ist auch im Jahr 2022 nach wie vor aktuell. Zu wenige Kolleginnen und Kollegen, die die täglichen Tätigkeiten absolvieren sowie eine Unzahl an unbesetzten Stellen führen zu einer hohen Arbeitsbelastung sowie zu möglicher Arbeitsunzufriedenheit. Hinzu kommt des Weiteren eine drohende Pensionierungswelle sowie fehlende Auszubildende, die die bereits schlechte Personalsituation in den Krankenhäusern und Laboren nicht verbessern.

Die Ergebnisse des Branchenmonitorings 2020 in Rheinland-Pfalz bekräftigen die von den Kolleginnen und Kollegen berichteten Personalengpässe sowie eine weiter steigende Tendenz beim Fachkräftemangel in den MTA-Berufen.

Doch wie kann dieser frustrierenden Situation entgegengewirkt werden?

Eine Möglichkeit, den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern, besteht in der Option, Fachkräften, die im Ausland ausgebildet wurden, die Chance zu bieten, im deutschen Arbeitsleben Fuß zu fassen. Da die im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen oft nicht dem Umfang und den exakten Inhalten der deutschen Ausbildung entsprechen, bedarf es einer Nachqualifizierung.

Anpassungslehrgänge für ausländisch erworbene MTLA-Abschlüsse

Das DIW-MTA ist seit 2019 anerkannter Träger zur Durchführung von diesen sogenannten Anpassungslehrgängen für ausländisch erworbene MTLA-Abschlüsse im Land NRW. Kolleginnen und Kollegen, die ihre Ausbildung in einem MTLA-vergleichbaren Beruf im Ausland (insbesondere im Nicht-EU-Ausland) abgeschlossen haben, können durch einen solchen Anpassungslehrgang jene Kompetenzen erweitern beziehungsweise kompensieren, die ihnen aufgrund der Unterschiede zur hiesigen deutschen Ausbildung fehlen, sodass sie nach Abschluss der Anpassungsqualifikation, die durch ein behördliches Verfahren festgestellt wird, einen vollwertigen MTLA-Abschluss erlangen können.

Nach erfolgreichem Abschluss des Anpassungslehrgangs erteilt die Behörde die Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung. Im Anerkennungsverfahren durch die Behörde werden die Module festgelegt, die zur Anerkennung als MTLA notwendig sind. Das können je nach Vorbildung einzelne Module im Anpassungslehrgang sein, ein gesamtes Fach oder mehrere Fächer sowie zumeist ein umfangreiches Berufspraktikum.

Die ausländischen Kolleginnen und Kollegen werden in kompakten Seminaren, die auf ihren individuellen Fortbildungsbedarf abgestimmt sind, weitergebildet. Im Gegensatz zu bislang üblichen Angeboten müssen die Antragssteller/-innen nicht die MTLA-Schule besuchen und quasi eine neue Ausbildung absolvieren. Die Lernpakete werden individuell auf die Bedürfnisse der Antragssteller/-innen zugeschnitten. So kann ein Lehrgang zum Beispiel in sechs bis maximal zwölf Monaten absolviert werden.

Wie können Interessierte an dem Anpassungslehrgang am DIW-MTA teilnehmen?

Zunächst ist ein Antrag beim Landesprüfungsamt zu stellen. Anschließend erhalten die Antragssteller/-innen einen sogenannten Feststellungsbescheid durch die Behörde. Dieser legt fest, wie viele Stunden Anpassungsbedarf in Theorie beziehungsweise Praxis der/die jeweilige Antragssteller/-in zu absolvieren hat. Der Bescheid ist an das DIW-MTA zu senden. Hier werden alle weiteren Unterlagen geprüft und die Geschäftsstelle des DIW-MTA nimmt Kontakt mit der betreffenden Person auf, um weiteren Beratungsbedarf zum Thema abzudecken. Das zum Anpassungslehrgang gehörige Praktikum ist durch die Antragstellenden in der Regel selbst zu organisieren. Gegen einen Aufpreis kann auch die Praktikumsstelle durch das DIW-MTA gestellt werden. Der Arbeitgeber, die Leitende MTLA und auch alle anderen Mitarbeitenden sollten im Idealfall unterstützend mitwirken. Dies kann zum Beispiel im Rahmen bereits existierender Einarbeitungspläne erfolgen. Besonders wichtig ist auch die sprachliche sowie fachsprachliche Unterstützung, denn die Teilnahme am Anpassungslehrgang setzt Deutschkenntnisse auf einem B2-Niveau voraus, was mit einem entsprechenden Zertifikat belegt werden muss.

Aufbau des Anpassungslehrganges

Das DIW-MTA bietet die Anpassungslehrgänge berufsbegleitend an. Der Lehrgang ist dabei modular aufgebaut und erlaubt die individuelle Belegung einzelner Module, je nach Vorgaben des Bescheides der zuständigen Behörde. Alle Module sind inhaltlich eigenständig. Aus diesem Grund ist ein Einstieg in den Lehrgang jederzeit möglich. Ein Modul setzt sich aus 20 Unterrichtseinheiten (à 45 min) des jeweiligen Faches zusammen. In der Regel findet das 20-stündige Modul an zwei Tagen, jeweils ganztägig, statt. Da der Anpassungslehrgang berufsbegleitend sein soll, finden die Termine in der Regel am Wochenende statt oder unter der Woche am Abend. Es kann aber auch je nach Modulkonzept zu Abweichungen kommen.

Aufgrund der nach wie vor herrschenden Coronapandemie finden die Anpassungslehrgänge derzeit online statt, sodass Interessierte über die entsprechende Ausstattung (Laptop, Tablet mit Mikrofon- und Kamerafunktion) sowie einen stabilen Internetzugang verfügen müssen. Der Anpassungslehrgang (theoretische Module) haben einen Maximalumfang von 440 Stunden. Hier werden die Stunden je nach Fach aufgeteilt in:

  • Histologie mit 120 Stunden
  • Klinische Chemie mit 80 Stunden
  • Mikrobiologie mit 120 Stunden und
  • Hämatologie mit 120 Stunden

Je nach Feststellungsbescheid kann die Länge beziehungsweise der Umfang des Anpassungslehrgangs für jeden Teilnehmenden unterschiedlich ausfallen.

Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten

Da die Kosten individuell nach den Vorgaben des Bescheides und gegebenenfalls bereits vorhandener Praktika stark variieren können, ist eine genaue Kostenaufstellung erst nach Eingang des Bescheides möglich. Bei Inanspruchnahme ALLER möglichen Leistungen können die Kosten bis zu 10.000 Euro betragen.

Folgende Möglichkeiten der Lehrgangsfinanzierung für Teilnehmende bestehen:

  • Arbeitgeber, die die Kosten für den Lehrgang übernehmen und so die Fachkräfte frühzeitig an das Labor, das Krankenhaus oder anderweitige Einrichtungen binden
  • Förderung durch das IQ-Netzwerk NRW (www.iq-netzwerk-nrw.de) beziehungsweise des IQ-Netzwerkes Ihres Bundeslandes
  • Förderung durch das zuständige Jobcenter, die den Lehrgang im Rahmen einer „Freien Förderung“ bewilligt und finanziert

Sobald die Finanzierung geklärt und eine Kostenübernahme schriftlich vorliegt, kann mit dem Lehrgang begonnen werden.

Die berufliche Anerkennung

Nach Beendigung des individuell zusammengestellten Anpassungslehrgangs findet ein Abschlussgespräch mit Fachpersonen statt, die das Erlernte aus den Fachmodulen, aber auch die Inhalte aus dem Praktikum umfasst.

Am 7. November 2021 war es für drei Teilnehmende der Anpassungslehrgänge des DIW-MTA in Köln soweit und die finalen Abschlussgespräche in den Fachgebieten Medizinische Mikrobiologie, Hämatologie/Hämostaseologie/Immunhämatologie, Klinische Chemie und Histologie/Zytologie standen an, die erfolgreich von allen drei Teilnehmenden absolviert wurden. Diese erhalten nun von der Bezirksregierung in Münster ihre berufliche Anerkennung und stehen dem deutschen Arbeitsmarkt als „vollwertige“ MTLA zur Verfügung.

Für weitere Informationen rund um die Anpassungslehrgänge für ausländisch erworbene MTLA-Abschlüsse am DIW-MTA schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an anerkennung@diw-mta.de oder besuchen unsere Website unter www.diw-mta.de.

Entnommen aus MTA Dialog 2/2022

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