Anke Ohmstede zu Anerkennungsverfahren

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DVTA-Präsidentin Anke Ohmstede plädiert für strukturierte Anpassungslehrgänge in jedem Bundesland. privat
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Wie läuft es mit den Anerkennungsverfahren bei EU- und Nicht-EU-Bürgern? Gibt es da Probleme für die Neuankömmlinge? Im Interview mit MTA Dialog nimmt DVTA-Präsidentin Anke Ohmstede Stellung zu diesen Fragen.

In Deutschland als MTA tätig zu werden, ist sicherlich eine attraktive Möglichkeit nicht nur für EU-Bürger. Und hierzulande sind diese in Anbetracht des Fachkräftemangels sehr willkommen. Doch wie es mit den Anerkennungsverfahren? Gibt es da Probleme für die Neuankömmlinge? Im Interview mit MTA Dialog nimmt DVTA-Präsidentin Anke Ohmstede Stellung zu diesen Fragen.


MTA Dialog: Frau Ohmstede, könnten Sie kurz erläutern, wie das Anerkennungsverfahren in der EU geregelt ist?

Ohmstede: Seit 2005 gibt es die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/35EG). Sie regelt die berufliche Anerkennung im Bereich der sogenannten reglementierten Berufe.
Weitreichende Änderungen haben sich inzwischen aus den neuen EU-Vorgaben vor allem für die Heilberufe ergeben.

MTA Dialog: Gibt es auch eine Regelung für MTA aus Nicht-EU-Länder?

Ohmstede: Die Anerkennung von Nicht-EU-Bürgern, die in Deutschland als MTA arbeiten möchten, ist ebenfalls durch das Anerkennungsgesetz geregelt. Danach wird eine Kenntnisprüfung abgenommen, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung bezieht. Allerdings ist in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass die Kenntnisprüfung keine vollständige Abschlussprüfung der Ausbildung umfasst

Sie soll sicherstellen, dass die Antragsteller zur umfassenden Ausübung des Berufs in der Lage sind. Der Anpassungslehrgang muss bei Drittstaatsabschlüssen mit einer Prüfung über den Inhalt des Lehrgangs enden.

Die Antragsteller müssen sich für die Teilnahme an dem Anpassungslehrgang an die MTA-Schulen wenden. Diese können dann entscheiden, ob sie die Möglichkeit haben, einen solchen Lehrgang anzubieten. In Europa ist das eben durch diese gemeinsame Anerkennungsrichtlinie geregelt.

Die zuständige Behörde in dem jeweiligen Bundesland muss das Anerkennungsverfahren bearbeiten. Es geht in der Regel immer um die Gleichwertigkeit der Ausbildung, Die Gleichwertigkeit ist allerdings häufig nicht gegeben, weshalb die Bewerber den Anpassungslehrgang absolvieren müssen. Und daraus resultiert dann eben eine Eignungsprüfung. In der Regel ist das dann ein mündliches Prüfungsgespräch. Es kann aber auch eine praktische Prüfung sein. Das legt dann letzten Endes die Behörde fest.

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MTA Dialog: Ist ein solches Angebot für die Schulen denn immer unproblematisch?

Ohmstede: Nein. Es ist ja häufig eine kostenpflichtige Ausbildung. Selbst wenn die Schule kein Schulgeld nimmt, muss man zumindest seinen Unterhalt finanzieren. Auch die Zeitdauer ist nicht unproblematisch. Ein Anpassungslehrgang sollte nicht länger als drei Jahre dauern. Drei Jahre dauert aber schon die Ausbildung. Dann könnte man eigentlich auch gleich die Ausbildung absolvieren. Da sehe ich einen Widerspruch.

Die Schule muss festlegen, welche Inhalte der Bewerber benötigt, und wie man die Anpassung  innerhalb der normalen Schulabläufe organisieren kann. Es ist wohl kaum möglich, für Einzelpersonen einen speziellen Lehrgang zu erstellen.

Und es gibt noch weitere Probleme. Ich lebe in Niedersachsen, einem Flächenstaat. Wenn jemand beispielsweise in Ostfriesland lebt und in Oldenburg den Anpassungslehrgang machen möchte, hat er unter Umständen eine Stunde Fahrzeit. Sollte es keine Zugverbindung geben und kein Auto zur Verfügung stehen, ist die Anreise schon eine große Hürde. Das heißt, der Schüler müsste erst mal umziehen, um näher an der Schule zu sein. Dann ändert sich gegebenenfalls aber auch die Finanzierung der Maßnahme.

Es wäre optimal, wenn  es in jedem Bundesland einen strukturierten Anpassungslehrgang geben würde mit einer flexiblen Ausbildungstruktur, wie beispielsweise einem Fernlehrgang. An der Stelle zeigt sich wieder, wie antiquiert das MTA-Gesetz von 1993 ist. Es lässt weder Teilzeitausbildung noch Fernlehrgang zu.

MTA Dialog: Wir hatten auf unserer Facebookseite einen Kommentar, in dem kritisiert wurde, dass das Anerkennungsverfahren von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ist. Könnten Sie dazu Stellung nehmen?

Ohmstede: Wir haben einen konkreten Fall eines Absolventen aus den Niederlanden. Der hat nach einem vierjährigen Studium einen Bachelorabschluss erworben. Das heißt, er hatte eine akademische Qualifikation und ist dennoch in Nordrhein-Westfalen abgelehnt worden.

Daraufhin hat er einen Antrag in Niedersachsen gestellt, und dort ist er anerkannt worden. Er hatte unter anderem eine Qualifikation in der radiologischen Diagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie nachweisen können.

MTA Dialog: Die niederländische Ausbildung ist der deutschen also zumindest adäquat?

Ohmstede: Ja. Wenn man sich die Ausbildung in den Niederlanden anschaut, dann ist das nicht weit von der deutschen Ausbildung entfernt. Ich weiß nicht, was dazu geführt hat, dass Nordrhein-Westfalen den Bewerber abgelehnt hat.

MTA Dialog: Könnten Sie kurz noch Stellung zum Thema Sprachkenntnisse nehmen?

Ohmstede: Grundvoraussetzung ist der B2-Level. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man am besten eine Sprache lernt, wenn man im Alltag mit den Menschen zu tun hat, mit dem Beruf zu tun hat. Ich würde empfehlen, den  Migranten unterstützende Sprachkurse anzubieten. Förderstunden in Deutsch, damit man eben auch die Sprachkompetenz entsprechend unterstützt.

Die Fragen stellte Gisela Klinkhammer.

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