Der Bundesverband Deutscher Pathologen und die BKK·VBU haben einen Selektivvertrag zu Genexpressionsdiagnostik für die Therapieentscheidung bei Brustkrebspatientinnen abgeschlossen. Damit steht diese Diagnostik nun auch gesetzlich versicherten Patientinnen zur Verfügung.
Genexpressionsdiagnostik ermöglicht einen gezielteren Einsatz der Chemotherapie und soll damit Übertherapie vermeiden helfen. Mit dem Selektivvertrag steht diese Diagnostik nun auch gesetzlich versicherten Patientinnen zur Verfügung, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich.
Die Genexpressionsdiagnostik ist eine molekularpathologische Diagnostikmethode als weitere Entscheidungshilfe, die bei Brustkrebs hilft, am Tumorgewebe zu entscheiden, ob eine Chemotherapie tatsächlich notwendig ist. Zahlreiche klinische Studien der letzten 15 Jahre haben gezeigt, dass durch Genexpressionstests Patientinnen sicher identifiziert werden können, die keine Chemotherapie benötigen. Das erlaubt es, die Anzahl unnötiger Chemotherapien erheblich zu verringern und die betroffenen Frauen gezielter zu behandeln.
Genexpressionsdiagnostik konnte bisher nur über die GOÄ abgerechnet werden. Sie stand gesetzlich versicherten Patientinnen nicht zulasten ihrer Krankenkassen zur Verfügung. Der G-BA eröffnete mit der im August 2016 neu gefassten Richtlinie zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) zur Behandlung von gynäkologischen Tumoren erstmals gesetzlich versicherten Brustkrebspatientinnen diese Diagnostik. Allerdings haben sich in den letzten zwölf Monaten aufgrund der großen Hürden kaum ASV-Teams bilden können. Somit bleibt diese Diagnostik den gesetzlich versicherten Patientinnen real nach wie vor verwehrt.
Um diese Versorgungslücke zu schließen, haben die Vertragspartner Bundesverband Deutscher Pathologen, Managementgesellschaft CONVEMA Versorgungsmanagement GmbH und die BKK Verkehrsbau Union (VBU) einen ersten herstellerneutralen Selektivvertrag zu Genexpressionsdiagnostik bei Brustkrebs geschlossen. Vertragsstart war der 1. August. Das Angebot gilt bundesweit und steht grundsätzlich allen gesetzlichen Krankenkassen offen.
Quelle: Bundesverband Deutscher Pathologen, 09.08.2017
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