Wie steht es um die COVID-19-Impfung beim Krankenhauspersonal?
Gerade erst hat das Robert Koch-Institut die Ergebnisse der Befragung zur COVID-19-Impfung beim Krankenhauspersonal veröffentlicht. Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt, dass 9 Prozent des teilnehmenden Krankenhauspersonals 4x geimpft waren, 78 Prozent waren 3x geimpft, 8 Prozent waren 2x geimpft, 1 Prozent war 1x geimpft, aber immerhin 4 Prozent waren ungeimpft. Bei Klinikpersonal mit besonderem Expositionsrisiko oder Kontakt zu vulnerablen Patienten-Gruppen war der Anteil der Personen, die bereits eine 2. Auffrischimpfung erhalten haben, noch größer als bei Personen ohne besonderes Expositionsrisiko (12 Prozent vs. 6 Prozent), der Anteil der ungeimpften Personen unterschied sich jedoch kaum (4 Prozent vs. 5 Prozent ungeimpft), so das RKI.
Wie das RKI betont, unterschied sich die Impfquote zwischen den Berufsgruppen. Während bei den Ärzten bereits 19 Prozent der Teilnehmer/-innen eine zweite Auffrischimpfung erhalten hatten und nur 3 Prozent angaben, gänzlich ungeimpft zu sein, habe dieser Anteil beim Pflegepersonal bei 9 Prozent (2. Auffrischimpfung) bzw. 6 Prozent ungeimpften Teilnehmer/-innen gelegen. Damit hatte das Pflegepersonal im Vergleich mit anderen Berufsgruppen den höheren Anteil ungeimpfter Personen.
Impfskepsis scheint zuzunehmen
Zusätzlich gab ein Großteil der 631 Nicht-Geimpften an, sich „auf keinen Fall“ (86 Prozent) oder eher nicht (13 Prozent) impfen zu lassen. Weniger als 1 Prozent der Nicht-Geimpften habe angegeben, sich „auf jeden Fall“ oder „eher“ impfen lassen zu wollen. Im Vergleich zur Vorerhebung habe sich der Anteil derjenigen, die eine Impfung definitiv ablehnen, vergrößert (vorherige Erhebung: 56 Prozent), während der Anteil derjenigen, die auf jeden Fall impfbereit seien, kleiner wurde (vorherige Erhebung: 4 Prozent).
An der 4. Erhebungswelle (Zeitraum: 14.05.2022 bis 31.05.2022) nahmen 14.793 Mitarbeiter/-innen aus 109 Krankenhäusern teil. Zum Zeitpunkt der Erhebung bestand die STIKO-Empfehlung, dass Personal in medizinischen Einrichtungen eine 4. Impfung erhalten sollte. Gleichzeitig war für die einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht (seit März 2022) der Nachweis von zwei Impfstoffdosen ausreichend.
Quelle: RKI
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