In Deutschland wurden bisher 625 Fälle bei Wildvögeln und 65 Fälle beim Hausgeflügel amtlich bestätigt (Stand 21.02.2021, 9.30 Uhr). Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die jetzigen in Deutschland vorhandenen H5N8-Viren auf den Menschen übertragen werden können. Dennoch verfolgt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) diese Informationen nach eigenen Angaben sehr aufmerksam. Auch das dem Bundesministerium zugehörige Friedrich-Loeffler-Institut sei unmittelbar eingebunden und bereits mit den Experten in der Russischen Föderation in Kontakt.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner weist darauf hin, dass die Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel) an das jeweils zuständige Veterinäramt erfolgen soll. Das Auffinden eines toten Vogels in Feld und Wald sei an sich nichts Besonderes. Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, sei eine Information an das Veterinäramt sinnvoll. Die verendeten Tiere sollten zudem nicht angefasst werden. Falls erforderlich, dann nie ohne Handschuhe oder eine über die Hand gestülpte Plastiktüte.
Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten
Klöckner: „Wir nehmen die aktuelle Seuchenlage zum Anlass, Geflügelhalter daran zu erinnern, dass sie ihre Tiere durch eigene Maßnahmen schützen können, indem sie die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten. Tote Vögel bitte nicht mit bloßen Händen anfassen – falls doch geschehen, sollten die Hände sofort desinfiziert werden.“
Quelle: BMEL, 21.02.2021
Artikel teilen