Zusammenfassung
Die Teleradiologie ist eine der ältesten Anwendungen der Telemedizin; sowohl Nutzen als auch Wirtschaftlichkeit sind anerkannt und bewiesen. Sie stellt den Prozess der Übertragung radiologischen Bildmaterials von einem Ort zum anderen mittels Telekommunikation dar. Die durchführende Stelle – meist eine MTRA – erbringt die radiologische Untersuchung unter Verantwortung eines fachkundigen Arztes, der nicht am Ort zur Verfügung steht. Der behandelnde Arzt ist dabei in Kontakt mit der Institution, die die Bestellung und Aufsicht über die Untersuchung per Datenkommunikation beauftragt hat. Die Teleradiologie ist in § 3 Absatz 4 der Deutschen Röntgenverordnung (RöV) definiert. Sie ermöglicht beispielsweise kleineren Leistungserbringern, radiologische Dienste anzubieten, ohne einen entsprechend ausgebildeten Arzt vor Ort haben zu müssen. Dies bringt wirtschaftliche Vorteile, auch in Zusammenhang mit Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Teleradiologische Dienstleistungen betreffen häufig CT und MRT, andere Verfahren sind auch möglich. Lediglich Untersuchungen mit hohen Dosen und Gefährdungspotenzial sind ausgeschlossen – beispielsweise Interventionen oder Angiographien – ebenso Leistungen bei Schwangeren und Kindern.
Entnommen aus MTA Dialog 07/2015
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