Danach sind sie berechtigt, die Röntgenuntersuchung eigenverantwortlich anzuwenden. Dies bedeutet das Stellen der rechtfertigenden Indikation, die technische Durchführung der Untersuchung sowie die Befundung der Untersuchungsergebnisse.
MTA/MTRA besitzen mit Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 des MTAG) als einziger Gesundheitsfachberuf die Fachkunde im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin. Dieser Personenkreis darf die technische Durchführung eigenverantwortlich nach Stellen der rechtfertigenden Indikation vollziehen. Dies umfasst auch Personen mit einer staatlich geregelten und staatlich anerkannten Ausbildung, bei der die technische Durchführung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung war, zum Beispiel B.Sc. Radiologietechnologie. Dieser genannte Personenkreis erwirbt nach Abschluss des Studiums allerdings nur die Fachkunde im Bereich der Röntgendiagnostik, da die anderen Inhalte nicht vermittelt und geprüft wurden.
DOI: 10.3238/MTADIALOG.2021.0204
Entnommen aus MTA Dialog 3/2021
Dann nutzen Sie jetzt unser Probe-Abonnement mit 3 Ausgaben zum Kennenlernpreis von € 19,90.
Jetzt Abonnent werden