Schmerz-Indikator gefordert

Aktionstag gegen den Schmerz
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Ähnlich wie im Bereich der Hygiene müsse die Gesundheitspolitik einen „Schmerz-Indikator" zur Sicherstellung der Qualität in der Schmerztherapie einführen, fordert die Deutsche Schmerzgesellschaft.

 „Jeder Mensch hat das Recht auf eine angemessene Schmerzlinderung“, so der Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft, Prof. Dr. Martin Schmelz. Ähnlich wie im Bereich der Hygiene müsse die Gesundheitspolitik einen „Schmerz-Indikator" zur Sicherstellung der Qualität in der Schmerztherapie einführen. „Die Krankenhausqualität muss auch bei der Schmerzbehandlung besser und vergleichbar werden“, so Schmelz. Anlässlich des diesjährigen „Aktionstags gegen den Schmerz“ fordert die Deutsche Schmerzgesellschaft, Krankenhäuser so aufzustellen, dass Patienten beispielsweise nach Operationen keine unnötigen Schmerzen erleiden.

„Studien zeigen: In rund der Hälfte der Kliniken ist das derzeit nicht gut geregelt, und deshalb erleiden Patienten unnötige Schmerzen“, betonte Schmelz. „Doch auch bei der Versorgung mehrerer Millionen Patienten mit chronischen Schmerzen gebe es enorme Probleme. „Bei chronischen Schmerzen, wenn also der Schmerz über Monate anhält und lebensbestimmend wird und die Patienten erheblich leiden, brauchen wir einen besseren Zugang zu Schmerzspezialisten, beispielsweise im Rahmen einer Therapie, die auch Physiotherapeuten und Schmerzpsychologen in die Behandlung eng einbezieht“, so der Experte.

Doch derzeit dauert es oftmals Jahre, bis Patienten den Weg zu einer guten Therapie im Dschungel des Gesundheitswesens finden. „Hier müssen die Akteure der Gesundheitspolitik, wie zum Beispiel Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen sowie Landes- und Bundesregierung wirksamer als bisher handeln, um die angemessene Schmerzbehandlung der Patienten, aber auch den Nachwuchs an Schmerzspezialisten sicherzustellen“, fordert der Schmerzpräsident. Das aktuelle vollständige Papier mit Detailempfehlungen an die Gesundheitspolitik finden Sie www.aktionstag-gegen-den-schmerz.de

Anlässlich der aktuellen Debatte um die Umsetzung des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ fordert die Deutsche Schmerzgesellschaft: „Auch wenn Cannabis keineswegs als Wundermedizin zu betrachten ist, so kann es nicht sein, dass gerade die Patienten, die bisher schon eine Ausnahmegenehmigung vom bisher zuständigen Bundesamt hatten oder bei denen im Einzelfall die Verordnung von Cannabis als Medizin eine Hilfe sein kann, nach der erfolgten Gesetzesänderung schlecht gestellt werden und oftmals keinen Zugang zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen haben.“

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