Hintergrund der Aufstockung sind erweiterte Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken, die nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima aufgrund einer Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) angepasst worden sind. Zudem müssen genügend Jodtabletten verfügbar sein, um auch Mehrfacheinnahmen zu ermöglichen, sollte dies erforderlich sein.
Bei einem nuklearen Unfall kann radioaktives Jod freigesetzt werden. Um zu verhindern, dass es sich in der Schilddrüse anreichert, sollte zum richtigen Zeitpunkt nichtradioaktives Jod in Form einer hochdosierten Tablette aufgenommen werden (sogenannte Jodblockade). Jodtabletten sollten nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden eingenommen werden - und nur in der von den Behörden genannten Dosis.
Vorsorgliche Erweiterung der Planungsgebiete
Bund und Länder halten derzeit gemeinsam rund 137 Millionen Jodtabletten zur Verteilung im Notfall vor. Diese werden durch die neu bestellten Jodtabletten ersetzt. Bislang war die Verteilung von Jodtabletten für die Bevölkerung bis zu einem Alter von 45 Jahren, die weniger als 20 Kilometer von einem Kernkraftwerk entfernt lebt, sowie für alle Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Schwangere im Umkreis von 100 Kilometern vorgesehen. Für Personen über 45 Jahren rät die SSK aus medizinischen Gründen von der Einnahme von hochdosierten Jodtabletten ab.
Infolge des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima hat die SSK als Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die fachlichen Grundlagen für den radiologischen Notfallschutz in Deutschland und das dazugehörige Regelwerk einer Überprüfung unterzogen und ihre Erkenntnisse unter anderem in der Empfehlung "Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken" veröffentlicht. Diese Überprüfung ergab, dass eine vorsorgliche Erweiterung der Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken notwendig ist, um auch auf schwerste Notfälle adäquat reagieren zu können.
Entsprechend wurden die Radien für die Verteilung von Jodtabletten auf 100 Kilometer für die gesamte Bevölkerung unter 45 Jahren sowie auf das ganze Bundesgebiet für Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Schwangere ausgedehnt.
Packungsgröße ist für Einzelpersonen ausgelegt
Da laut den im Oktober 2017 in Kraft getretenen Notfallschutzbestimmungen des Strahlenschutzgesetzes der Bund erstmals für die Beschaffung von Jodtabletten zuständig ist, werden diese zentral im Auftrag des Bundesumweltministeriums vom BfS beschafft und an die Länder übergeben. Die Tabletten werden an von den Bundesländern zu benennende Orte geliefert und in dafür vorgesehenen Verteilzentren dezentral gelagert. Für die Lagerung und die Organisation der Verteilung der Tabletten sind die jeweiligen Bundesländer verantwortlich.
Die Bestellung umfasst ein Volumen von 189,5 Millionen Jodtabletten in Blistern à 4 Tabletten. Die Packungsgröße ist für Einzelpersonen ausgelegt und berücksichtigt, dass in bestimmten Situationen zur mehrfachen Einnahme der Tabletten aufgefordert werden kann. Die Anzahl der beauftragten Tabletten beruht auf durch die Länder gemeldeten Bevölkerungszahlen in den Planungsgebieten beziehungsweise – für Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre und Schwangere – in ganz Deutschland. Für die Versorgung von Pendlern, Touristen und ähnlichen Personenkreisen wurde die Beschaffungsmenge entsprechend erhöht. Die Kosten für die Beschaffung der Jodtabletten werden vom Bund getragen.
Quelle: BfS, 23.08.2019
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