Mit der „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie), Gesamtnovelle 2017“ kommt die Bundesärztekammer der ihr bereits im Jahr 1998 mit dem Transfusionsgesetz (TFG) übertragenen Aufgabe nach, den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik für die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und die Anwendung von Blutprodukten in Richtlinien festzustellen. „Mit der Richtlinie sichern wir die hochwertige Versorgung der Spender und der auf Blutprodukte angewiesenen Patienten. Gleichzeitig schafft die Richtlinie Handlungssicherheit für die behandelnden Ärzte“, sagte Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery.
Besonders hervorzuheben ist die neue Gliederung der Richtlinie, die sich stärker am gesetzlichen Auftrag gemäß TFG ausrichtet. So werden beispielsweise in einem einführenden Kapitel der gesetzliche Auftrag, der Anwendungsbereich sowie die Rechtsgrundlagen der Richtlinie dargestellt, gefolgt von detailliert untergliederten Kapiteln zur Gewinnung, Herstellung und Anwendung von Blut und Blutprodukten.
Inhaltliche Änderungen betreffen unter anderem praktikable Rahmenbedingungen für die maschinelle Autotransfusion unter Beachtung des TFG. Neu aufgenommen wurde darüber hinaus – neben dem bereits bestehenden Hinweis auf die Querschnitts-Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten – ein Hinweis auf die Grundsätze der Patienten-individualisierten Hämotherapie. Die Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen zur Aufklärung und Einwilligung der Empfänger von Blutprodukten sowie neue Erkenntnisse zu Blutgruppenbestimmungen sind weitere Aspekte, die diese Richtlinienänderungen notwendig gemacht hatten.
Präzisierung der Spenderauswahlkriterien
Die Auswertung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse führte unter Berücksichtigung der europäischen Richtlinie 2004/33/EG zur Präzisierung der Spenderauswahlkriterien. Dabei wurden in Deutschland bewährte und wissenschaftlich begründete Abweichungen von den europäischen Regelungen in Abstimmung mit den Bundesoberbehörden beibehalten. Veränderungen haben sich unter anderem bei den Auswahlkriterien für die Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten ergeben, die in den vergangenen Jahren insbesondere aufgrund von gesellschaftspolitischen Aspekten zum Teil kontrovers diskutiert wurden.
In der Gesetzesbegründung zum TFG vom 13. Januar 1998 fordert der Gesetzgeber „eine auf einem gesamtgesellschaftlichen Konsens gegründete Regelung wichtiger Sachverhalte, die er dem freien Spiel der Kräfte nicht überlassen möchte.“ Dieser Maßgabe entsprechend legten auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und der Bundesärztekammer Vertreter des BMG, der zuständigen Bundesoberbehörden sowie des „Arbeitskreises Blut“ gemäß § 24 TFG und des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer durch ihre gemeinsame Bewertung der aktuellen medizinischen und epidemiologischen Daten die wissenschaftliche Grundlage der neuen Regelung. Danach führt eine Zulassung zur Blutspende zwölf Monate nach Beendigung des sexuellen Risikoverhaltens nicht zu einer Erhöhung des Risikos für die Empfänger von Blut und Blutprodukten.
Die vom Vorstand der Bundesärztekammer beschlossene „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie), Gesamtnovelle 2017“ ist auf der Internetseite der Bundesärztekammer veröffentlicht.
Die novellierte Richtlinie wird zeitnah auch als Broschüre sowie erstmals als E-Book im Deutschen Ärzteverlag erscheinen.
Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie), Gesamtnovelle 2017
www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/MuE/Richtlinie_Haemotherapie_2017.pdf
Papier „Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten - Darstellung des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft“, Stand 22.07.2016: www.bundesaerztekammer.de/aerzte/medizin-ethik/wissenschaftlicher-beirat/veroeffentlichungen/haemotherapie-transfusionsmedizin/blutspende-von-personen-mit-sexuellem-risikoverhalten/
Begleitartikel im Deutschen Ärzteblatt: www.aerzteblatt.de/archiv/192779
Quelle: BÄK, 07.08.2017
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