Physician Assistants

Aufgabenteilung zwischen den Gesundheitsberufen verändert sich
Heike Korzilius, Falk Osterloh
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© Philipp Böll/DÄV
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Die Ärzte müssen von Tätigkeiten entlastet werden, die nicht zu ihren Kernaufgaben gehören. Angesichts der Zunahme von chronisch kranken und multimorbiden Patienten, von bürokratischen Tätigkeiten sowie einer stets komplexer werdenden Versorgung stellen Ärzte diese Forderung mit zunehmender Lautstärke.

„Wir brauchen mehr Delegation und mehr Entlastungsmöglichkeiten“, sagt auch Dr. med. Theodor Windhorst. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt aber zugleich klar, dass die Verantwortung für Diagnostik und Therapie weiterhin beim Arzt liegen muss. Windhorst hat sich deshalb von Anfang an für den neuen Beruf des Physician Assistant (PA) eingesetzt, der im Delegationsverfahren in der Patientenversorgung tätig wird. Für diese Tätigkeit qualifizieren sich die PAs im Rahmen eines dreijährigen Bachelorstudiums. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf.

In Deutschland sind PAs noch Exoten. Rund 300 arbeiten zurzeit an deutschen Krankenhäusern. Im Ausland, insbesondere in den USA und anderen angloamerikanischen Ländern, ist der Beruf dagegen seit Jahrzehnten etabliert. Damit sich der neue Beruf auch in Deutschland etablieren kann, ist es jedoch notwendig, Studieninhalte und Tätigkeitsprofil einheitlich zu definieren. „Noch unterscheiden sich die Studiengänge in einigen Aspekten, etwa in den Zugangsvoraussetzungen, den theoretischen und praktischen Inhalten und den Curricula“, erklärt Dr. med. Marcus Hoffmann, Studiendekan im Fachbereich Gesundheit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Karlsruhe. Er hält es für einen großen Fortschritt, dass sich Anfang dieses Jahres die Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants (DGPA) und die Hochschulen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe auf einheitliche Vorgaben verständigt haben. Dem Papier stimmte Ende Mai in Freiburg auch der Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit zu – eine gute Entscheidung, meint Kammerpräsident Windhorst. Mit dem Papier seien die Beteiligten eine freiwillige Verpflichtung eingegangen, die später in eine staatliche Anerkennung münden könnte. Die Politik sei an den „entlastenden Berufsinitiativen auf Delegationsbasis“ interessiert, sagt Windhorst. Das Bundesgesundheitsministerium halte sie jedenfalls für ein wichtiges Zusatzelement der künftigen Versorgung, das auf der Basis von klar definierten Qualifikationen beruht.

„Der PA ist kein ,Arzt light‘“, stellt Windhorst klar. Der Arzt wird durch den PA nicht ersetzbar, und das muss man auch den Geschäftsführern klarmachen.“ Es gehe ausschließlich darum, die Ärzte zu entlasten. Der Arzt behalte stets die Anordnungsverantwortung bei geltendem Arztvorbehalt. Davon abgesehen sei die ärztliche Aus- und Weiterbildung mit der eines PA nicht vergleichbar. Das sieht auch die DGPA so. PAs übernähmen ärztlich delegierbare Leistungen und verschafften dadurch Fachärzten den nötigen Freiraum für höchstpersönliche ärztliche Aufgaben. Wichtig ist der Gesellschaft, dass die PAs als eigene Berufsgruppe im Krankenhaus dem ärztlichen Dienst zugeordnet sind und nicht der Pflegedirektion unterstehen. Obwohl der Beruf des PA in Deutschland zurzeit fast ausschließlich in den Kliniken ausgeübt wird, ist er sektorenübergreifend angelegt, wie Dr. med. Max Kaplan betont. Der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer bearbeitet das Thema gemeinsam mit Windhorst im BÄK-Vorstand. PAs können nach Ansicht von Kaplan auch für den ambulanten Sektor eine gute Perspektive bieten: „Vor allem in Medizinischen Versorgungszentren, Praxisnetzen und kooperativen Einrichtungen sehe ich sinnvolle Einsatzfelder zur Arztentlastung und -unterstützung.“ Denn die Versorgungsangebote würden sich schon in naher Zukunft den sich rasch ändernden epidemiologischen Rahmenbedingungen, der wachsenden Bedeutung von Prävention und Rehabilitation und dem zunehmenden Fachkräftemangel anpassen müssen. Der Physician Assistant, stellt Kaplan klar, sei in jedem Fall kein Sackgassenberuf. Denn das Studium biete allen interessierten Gesundheitsberufen weitere Aufstiegsmöglichkeiten.


Die Langfassung des Beitrags ist im Deutschen Ärzteblatt, Heft 26/2017 erschienen.

Was dürfen Physician Assistants?

In dem Konzeptpapier von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung werden in Anlehnung an den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin drei Ebenen unterschieden, nach denen die zu vermittelnden Kompetenzen der Physician Assistants (PA) gegliedert sind.

Handlungs- und Begründungswissen
Das „Handlungs- und Begründungswissen“ umfasst die Bereiche, in denen die PAs Wissen erwerben, das sie jedoch nicht praktisch anwenden. „Die Absolventen können Sachverhalte und Zusammenhänge erklären, in den klinisch-wissenschaftlichen Kontext einordnen und datenbasiert bewerten“, heißt es in dem Papier. Dazu zählen zum Beispiel:
•    Erkennen wichtiger Krankheitsbilder,
•    Prinzipien und Nachvollziehen der ‧Differenzialdiagnostik oder
•    Einleiten von Narkosen.

Handlungskompetenz
Der Bereich „Handlungskompetenz“ ist in zwei Ebenen gegliedert. In der ersten Ebene können die Absolventen die Tätigkeiten unter Anleitung und Überwachung selbst durchführen. Dazu zählen zum Beispiel:
•    Mitarbeit bei Endoskopien,
•    Vor- und Nachbereitung des OP- und des Instrumententischs oder
•    Einlegen von Drainagen.
In der zweiten Ebene des Bereichs „Handlungskompetenz“ können die Absolventen die Tätigkeiten selbstständig und situationsadäquat in Kenntnis der Konsequenzen durchführen. Dazu zählen zum Beispiel:
•    Vorbereitung und vorbereitende Auswertung von Laboruntersuchungen,
•    Legen peripherer Gefäßzugänge,
•    Durchführung einfacher Wundverschlüsse oder
•    Vorbereitung von OP-Berichten.

Das Konzeptpapier im Internet.

Entnommen aus MTA Dialog 8/2017

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