Nirsevimab: Neues Antikörperpräparat schützt Neugeborene vor schweren RSV-Infektionen

Hardy-Thorsten Panknin, Matthias Trautmann
Grafik, die ein Straßenschild mit einem Antikörper zeigt
© Trueffelpix/stock.adobe.com
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Hintergrund: Das Respiratory Syncytial Virus (RSV) verursacht seit dem Auslaufen der Coronaschutzmaßnahmen eine überbordende Welle von Atemwegsinfektionen. Vor allem Neugeborene und Kleinkinder sind durch schwer verlaufende Infektionen gefährdet.

Die Ursache für die unerwartete Erkrankungswelle wird darin gesehen, dass es nach dem Ende der Coronalockdowns zu einer überschießenden Wiederaufnahme sozialer Aktivitäten und Interaktionen kam. Dies erlaubte auch den Atemwegsviren wieder eine freie Zirkulation in der Bevölkerung. Gleichzeitig erhielten Neugeborene nach dem Auslaufen der Gegenmaßnahmen keinen „Nestschutz“ durch ihre Mütter. Diese hatten während der Pandemie keinen Kontakt mit den üblichen Atemwegs­erregern in der Wintersaison erfahren und daher keine Antikörperspiegel aufgebaut, die sie ihren Kindern über die Plazenta hätten weitergeben können.

Der Antikörper Nirsevimab

Genau dieses Defizit versucht das Antikörperpräparat Nirsevimab auszugleichen. Das monoklonale Immunglobulin mit dem Handelsnamen Beyfortus® soll Neugeborenen und Säuglingen möglichst un­mittelbar vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison intramuskulär verabreicht werden. Sofern die Kinder in der bereits laufenden Saison geboren werden, sollen sie es unmittelbar postpartal, möglichst noch während ihres Aufenthaltes in der Geburtsklinik erhalten. Um Kleinkinder, bei denen ein besonderes Risiko für schwere Verläufe einer RSV-Infektion be­steht, vorsorglich schützen zu können, war bereits seit Längerem in der EU ein Antikörperpräparat mit der Bezeichnung Palivizumab (Handelsname Synagis®) zugelassen. Es konnte ebenfalls zur passiven Immunisierung eingesetzt werden. Die Anwendung war allerdings dadurch erschwert, dass die injizierten Antikörper nur eine relativ kurze Halbwertszeit von 19–27 Tagen hatten. Die Injektionen mussten somit während der gesamten Herbst- und Wintersaison bei den Risikokindern monatlich wiederholt werden. Bei den Eltern stießen die wiederholungspflichtigen Impfungen und häufigen Besuche in einer Kinderarztpraxis aufgrund der damit verbundenen Umstände auf wenig Resonanz. Da Injektionen für Kinder ohnehin ein Schreckensszenario sind, wurde dieses Prophylaxeangebot kaum in Anspruch genommen.

 

Entnommen aus MT im Dialog 12/2024

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