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Nicht jeder kann Lungenfunktion (Teil 3)

Pneumologie
Jana Apel
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Die Untersuchung der Bodyplethysmographie/Spirometrie ist nicht mit dem Abspeichern und Ausdrucken des Untersuchungsergebnisses beendet. Jetzt sollte die pneumologische Fachkraft ein letztes Mal das Ergebnis der Plausibilitätskontrolle unterziehen.

Zusammenfassung

Zur  Durchführung  der  Bodyplethysmographie/Spirometrie  gehört, dass die medizinische Fachkraft, welche die Messung durchführt, das Ergebnis auf seine Plausibilität hin überprüft. Dazu zählt, dass sie nicht vermeidbare Artefakte erkennt und dokumentiert sowie die Mitarbeit des Patienten beurteilt. Auch sollte sie Kenntnisse über die Pathologie der Lungenfunktionsstörungen  haben und das Ergebnis interpretieren können, um eine Plausibilitätskontrolle der Messwerte bezüglich der Anamnese vornehmen zu können.

Entnommen aus MTA Dialog 02/2015

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