Beschäftigte, die in ihrem Beruf erhöhter Strahlung ausgesetzt sind, sollen in Zukunft noch besser geschützt sein. Künftig erhalten alle betroffenen Beschäftigten eine Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer), die auch bei Arbeitsplatz- oder Namenswechsel unverändert bleibt. Betroffen sind unter anderem Beschäftigte in der Medizin, Kerntechnik, Industrie, Forschung, Luftfahrt sowie an Arbeitsplätzen mit erhöhter Radonbelastung.
Eindeutige Zuordnung
Mithilfe der neuen Strahlenschutzregisternummer sollen Informationen verlässlicher erfasst und die eindeutige Zuordnung der Strahlenbelastung, der sogenannten Strahlendosis, zur entsprechenden Person deutlich verbessert werden. Arbeitgeber haben seit dem 31.12.2018 drei Monate Zeit, die Kennzeichen für ihre aktuell in der Strahlenschutzüberwachung befindlichen Mitarbeiter zu beantragen. Nähere Informationen sind unter www.bfs.de/ssr zu finden.
Verantwortlich für die Vergabe ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das das berufliche Strahlenschutzregister betreibt. Die Präsidentin des BfS, Inge Paulini, betonte: „Der berufliche Strahlenschutz hat einen hohen Stellenwert, da die Beschäftigten sich einem erhöhten Risiko aussetzen. Die neue Regelung durch den Gesetzgeber begrüßen wir ausdrücklich, da es den Schutz der betroffenen Berufsgruppen weiter erhöht.“
Mitarbeiter-Einsatz besser planen
Die eindeutige Zuordnung von Informationen über die jeweilige Strahlenbelastung zu den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll helfen, deren Einsatz besser zu planen. Denn Unternehmen sind verpflichtet, ihre Beschäftigten so einzusetzen, dass die Strahlendosis, der diese ausgesetzt sind, den Grenzwert von 20 Millisievert im Kalenderjahr nicht übersteigt. Darüber hinaus ist die Ermittlung von Dosiswerten über ein gesamtes Berufsleben hinweg beispielsweise entscheidend für die Anerkennung von Berufskrankheiten.
Das Strahlenschutzregister erfasst Daten zur beruflichen Strahlenbelastung und trägt damit zur Strahlenschutzüberwachung von Beschäftigten bei, die bei der Arbeit erhöhter Strahlung ausgesetzt sind oder sein könnten. Es führt deutschlandweit Messwerte und Meldungen von etwa 100 behördlich bestimmten Messstellen, der Aufsichtsbehörden der Länder und der regionalen Registrierbehörden zusammen. Auskünfte über die erfassten Informationen erteilt das BfS.
Ca. 440.000 Personen in Überwachung
Das Register reicht bis in die 1990er Jahre zurück und umfasst derzeit Angaben zu etwa 1,7 Millionen beruflich exponierten Personen. Aktuell befinden sich ca. 440.000 Personen in der Überwachung. Davon stammt die mit Abstand größte Gruppe mit knapp 300.000 Personen aus dem medizinischen Bereich. Die Strahlenbelastung bei dieser Berufsgruppe liegt im Durchschnitt bei 0,3 Millisievert pro Jahr und Person.
In den meisten Berufsgruppen konnte über die Jahre hinweg auch ein erfreulicher Rückgang der beruflichen Expositionen beobachtet werden. Eine Ausnahme bilden Arbeitsplätze mit erhöhter natürlicher Strahlenbelastung, insbesondere durch Radon. Hier liegt die durchschnittliche Strahlenbelastung pro Jahr und Person bei 3,5 Millisievert. Aus diesem Grund wird auch mit dem neuen Strahlenschutzgesetz ab 2019 die Überwachung der beruflich bedingten Radonexposition deutlich ausgeweitet.
Nicht rückführbare Verschlüsselung
Die neue Strahlenschutzregisternummer geht auf eine Neuregelung im Strahlenschutzgesetz zurück. Die Nummer wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer und den Personendaten der zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet.
Quelle: BfS
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