Neue Rili-BÄK 2019

Medizinische Anforderungen begründen die Festlegung der Messqualität für HbA1c
Matthias Nauck
Neue Rili-BÄK 2019
Abb. 1: Relative Abweichung des Einzelwertes © Nauck
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Bei der Vorstellung der neuen Rili-BÄK beim Vorstand der Bundesärztekammer wurde die Anpassung beim HbA1c vom Vorstand der Bundesärztekammer sehr begrüßt und die Aufforderung formuliert, diesen Ansatz bei den künftigen Festlegungen der Messunsicherheit verstärkt zu berücksichtigen und auf weitere Messgrößen auszudehnen.

Seit der Veröffentlichung der Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen im Jahr 2007 wird die Messqualität der internen Qualitätssicherung der Tabelle B1 a in der Spalte 3 („Zulässige relative Abweichung des Einzelwertes beziehungsweise des relativen quadratischen Mittelwertes“) definiert [1].In den älteren Versionen der Rili-BÄK-Ausgaben sind stattdessen Angaben für die maximal zulässige Impräzision und maximal zulässige Unrichtigkeit zu finden, die wir auch nach wie vor zur Fehlersuche und Beschreibung von Testeigenschaften verwenden [2].

Die „Zulässige relative Abweichung des Einzelwertes beziehungsweise des relativen quadratischen Mittelwertes“ wurde in einer Publikation von Prof. Macdonald von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) eingeführt [3]. Dieser komplizierte Begriff ist einfach zu veranschaulichen, indem das Ausmaß der Impräzision beziehungsweise der Unrichtigkeit als Pfeile dargestellt wird, die miteinander einen rechten Winkel bilden. Je größer die Impräzision beziehungsweise die Unrichtigkeit, desto länger sind die Pfeile. Die in Spalte 3 aufgeführten Werte ergeben sich aus der Hypotenuse dieser beiden Pfeile (Abbildung 1). Die mathematische Beziehung zwischen den Pfeilen wird durch den Satz des Pythagoras beschrieben: a² + b² = c², wobei in diesem Fall a die Impräzision, b die Unrichtigkeit und c den Wert der Spalte 3 darstellt („Zulässige relative Abweichung des Einzelwertes beziehungsweise des relativen quadratischen Mittelwertes“).

Entnommen aus MTA Dialog 3/2020

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