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Liegedauer von Venenverweilkanülen

Ist ein programmierter Wechsel sinnvoll?
Hardy-Thorsten Panknin, Stefan Schröder
Titelbild des Fachbeitrags über eine aktuelle Studie zur Liegedauer von Venenverweilkanülen
© Crystal light/stock.adobe.com
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Periphere Venenverweilkanülen gehören zu den am häufigsten eingesetzten Medizinprodukten. Ihre Beliebtheit resultiert aus ihrer einfachen Insertion ohne apparative Hilfsmittel, ihrer schnellen Entfernbarkeit und ihrer niedrigen Komplikationsrate.

In der Anästhesie sind die Kanülen für die Verabreichung von Narkosemedikamenten, kreislaufwirksamen Substanzen und Antibiotika im perioperativen Setting unverzichtbar. Oft bleiben sie bei chirurgischen Patienten aus Sicherheitsüberlegungen noch einige Tage nach der Operation liegen. Auf Normalstationen werden sie vielfach verwendet, um bei Patienten mit Infektionen 3- oder 4-mal täglich ein Antibiotikum zu applizieren. Aufgrund von Studien wird geschätzt, dass 40–60 % aller Klinikpatienten mindestens für einige Tage mit einer solchen Kanüle versorgt werden. Weltweit werden pro Jahr circa 1,2 Milliarden derartiger Kanülen verkauft [1].

Routinemäßiger Wechsel versus Wechsel bei Bedarf

Eine Frage, die immer wieder von den klinischen Anwendern, aber auch von Hygienefachpersonal gestellt wird, betrifft die zulässige Liegedauer derartiger Kanülen. Bei ihrer Einführung vor circa 50 Jahren war zunächst ein regelmäßiger Wechsel nach 72 Stunden ohne klinische Veranlassung üblich. Hintergrund hierfür waren beobachtete schwere Infektionskomplikationen durch verkeimte Kanülen [2]. Durch die vorsorgliche Entfernung und Neuanlage an anderer Stelle wurde angenommen, eine Blutstrominfektion vermeiden zu können. Spätere Studien relativierten den Vorteil eines solchen programmierten Wechsels. Eine aktuelle, prospektive Studie aus dem Universitätsklinikum in Genf (Schweiz) widmete sich wiederholt dieser Fragestellung [3].

Methodik der Studie

Das Universitätsklinikum Genf ist das größte Maximalversorgungshaus der Schweiz mit insgesamt mehr als 2.000 Betten an 10 Klinikstandorten. Jährlich werden circa 60.000 Patienten stationär behandelt. In die prospektive Beobachtungsstudie wurden stationäre Patienten aller Altersstufen aus dem Zeitraum zwischen 1. Januar 2016 und 29. Februar 2020 eingeschlossen. Einschlusskriterium für die Studie war die mindestens einmalige Verwendung einer Venenverweilkanüle. Zielgröße war das Auftreten einer nosokomialen Blutstrominfektion im Zusammenhang mit der Kanüle. Die Prüfung, ob ein solcher Zusammenhang bestand, wurde für jede vom Labor an das Hygieneteam mitgeteilte positive Blutkultur individuell vorgenommen. Voraussetzung für die Bewertung als nosokomiale Infektion war, dass die Blutkultur nach der Kanüleninsertion beziehungsweise bis zu 48 Stunden nach der Entfernung der Kanüle abgenommen worden war. Weiterhin mussten folgende Kriterien (mindestens 1 Kriterium) erfüllt sein:

  • positive Blutkultur und Nachweis des identischen Keims entweder in einer Kultur von der Spitze des entfernten Katheters oder von einem Hautabstrich an der Insertionsstelle,

  • positive Blutkultur ≥ 48 Stunden nach der Krankenhausaufnahme und bis zu 10 Tage nach der Entlassung,

  • vorangegangener chirurgischer Eingriff innerhalb der letzten 30 Tage (Eingriff ohne Implantat) beziehungsweise 90 Tage (Eingriff mit Implantat),

  • Patient der Neonatologie oder der Frauenklinik, der Hämodialyse-Einheit sowie der Hämatologie/Onkologie,

  • Abklingen vorhandener klinischer Infektionszeichen innerhalb von 48 Stunden nach Entfernung der Kanüle,

  • Abwesenheit anderer möglicher Erregerquellen für die Blutstrominfektion, zum Beispiel eines zentralen Venenkatheters.

 

Entnommen aus MT im Dialog 8/2023

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