Mit wem kann es Handelsstreit geben?
Der Betreiber einer radiologischen Einrichtung (Klinik oder niedergelassener Arzt) kann mit verschiedenen Parteien in handelsrechtlichen Streit geraten. Die häufigsten Fälle betreffen Differenzen mit der Lieferfirma der Geräte oder mit den Firmen für Wartung, Reparatur oder technische Aufrüstung der Systeme bezüglich der Funktion der Geräte und der Qualität der ausgeführten Arbeiten. Es kann aber auch passieren, dass ganz fachfremde Firmen für Dienste wie Transport, Reinigung, Heizung oder Malerarbeiten versehentlich Schäden an den Geräten verursachen. Dann wird der Streit um die Reparaturkosten meistens mit der betreffenden Haftpflichtversicherung ausgefochten. Gelegentlich gibt es Streit mit Versicherungsgesellschaften, bei denen der Betreiber seine Anlage gegen diverse Arten von Schäden versichert hat (zum Beispiel sogenannte Elektronikversicherung). Die Leistungspflicht der Versicherung hängt dann von der technischen Beurteilung der Schadenursache ab.
In allen solchen Fällen ergibt sich der Streit aus der unterschiedlichen Beurteilung von technischen Sachverhalten durch die beiden Streitparteien. Immer aber steht ein Geldbetrag im Raum, der von der einen Partei gefordert und von der anderen Partei nicht in dieser Höhe geleistet werden möchte.
Entnommen aus MTA Dialog 10/2019
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