Europäische Union: Ärztekorps zur Entsendung von Hilfe in Notfällen

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Die Europäische Union hat ihr infolge der Ebola-Epidemie beschlossenes Ärztekorps aus der Taufe gehoben. Europäische Länder haben für das im Februar beschlossene Korps medizinisches Personal und Material bereitgestellt.

In Notfällen soll mit Hilfe des EU-Ärztekorps die schnelle Entsendung von Hilfe möglich sein, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Um die fachliche Qualität der Einsatzteams zu garantieren, müssen diese vor der Aufnahme in das Korps ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen, in dem festgestellt wird, ob das medizinische Personal für die Arbeit im Rahmen internationaler Notfallbewältigungsmissionen ausreichend geschult ist.
Das Europäische Medizinische Korps (EMK) ist eine Folge der anfangs schleppenden Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf die Ebola-Epidemie in Westafrika, bei der mehr als 11.000 Menschen starben. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) hatte im Herbst 2014 vorgeschlagen, dass die EU in Anlehnung an Blauhelm-Soldaten ein „Weißhelm“-Korps gründet. Es stellt nun schnell abrufbare Ärzteteams einschließlich mobiler Krankenhäuser, Laboreinrichtungen und Flugzeuge zur Evakuierung von Schwerkranken zur Verfügung.
Das Ärztekorps ist Bestandteil der Europäischen Notfallbewältigungskapazität, die im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens eingeführt wurde. Koordiniert wird der Einsatz der medizinischen Helferteams vom Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC). Es dient in Angelegenheiten des EU-Katastrophenschutzverfahrens als funktionaler Dreh- und Angelpunkt. Ob ein Einsatz stattfindet, entscheiden die Mitgliedstaaten selbst. Dabei steht es ihnen frei, die Teilnahme an einem Engangement abzusagen.
„Wir müssen die Lehren aus der Ebola-Krise ziehen, als sich die Mobilisierung medizinischer Teams als entscheidendes Problem erwies“, erklärte der für humanitäre Hilfe zuständige EU-Kommissar Christos Stylianides. Er forderte weitere europäische Länder auf, sich zu beteiligen. Bislang haben laut Kommission Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Spanien, Schweden und Tschechien Beiträge zugesagt.

Quelle: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/65738

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