Erste Schritte zur neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Projektgruppe „MTA-Zukunft“ formuliert Kompetenzen
Iris Frings für die Projektgruppe MTA-Zukunft
Erste Schritte zur neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Projektgruppe bei ihrem Arbeitstreffen Anfang Juni: Karen Czipull, Iris Frings, Aileen Herrmann, Christiane Maschek, Jacqueline Flux (von links). Nicht abgebildet, aber trotzdem dabei sind Tina Hartmann und Carola Ullrich. © privat
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Eine neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung muss her! Diese Forderung wird seit langem vom Berufsverband DVTA und seinen Mitgliedern erhoben. Ein Anfang bei der Erarbeitung eines neuen Ordnungsmittels wird nun gemacht.

Ende Juni traf sich die regelmäßig tagende Projektgruppe „MTA-Zukunft“ in Berlin, um neu formulierte Kompetenzen für die vier MTA-Berufe festzulegen.

Um die Qualität und die Patientensicherheit in der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, müssen sich auch die medizinisch-technischen Berufe weiterentwickeln. Damit die beruflichen Anforderungen mit der Ausbildung besser verknüpft werden können, ist eine Veränderung der Ausbildungsstruktur der MTA-Berufe dringend notwendig. Hier stehen gleich mehrere Forderungen im Fokus: Eine Änderung der Berufsbezeichnung, eine vergütete Ausbildungsform, bundeseinheitliche Rahmenlehrpläne sowie eine flexible horizontale Durchlässigkeit der Ausbildung – verbunden mit einer partiellen Hochschulausbildung [1].

Für die Realisierung dieser diversen Forderungen muss auch die aktuelle Ausbildungs- und Prüfungsverordnung neu ausgerichtet werden. Damit das Anforderungsprofil der MTA-Berufe auch morgen bewältigt werden kann, ist es als Grundlage zwingend notwendig, eine konkrete Beschreibung der jeweiligen Kompetenzen – orientiert am State of the Art – vorzunehmen. Auf Initiative der Fachvertretung Funktionsdiagnostik des DVTA und im Zuge einer Ausschreibung in der Verbandszeitschrift „MTA-Dialog“ hat sich die Projektgruppe „MTA-Zukunft“ gebildet. Diese besteht mittlerweile aus einem Stammkreis von sieben Teilnehmerinnen aus den Bereichen Laboratoriumsmedizin, Radiologie und Funktionsdiagnostik. Zusätzlich kommt auf Anfrage umfangreiche Unterstützung von weiteren Kolleginnen und Kollegen hinzu.

Ziel der Projektgruppe ist es, die gesamte Breite und Tiefe der Kompetenzen zu formulieren, die die vier Berufsbilder ausmachen. Das bedeutet: Es werden nicht nur Kompetenzen für einfache Tätigkeiten berücksichtigt (etwa Patientenlagerung für einfache Standarduntersuchungen), sondern auch jene, die benötigt werden, um anspruchsvolle Tätigkeiten und Aufgaben (etwa neu eingeführte und validierte Technologien und Methoden) adäquat ausführen zu können.

In einem ersten Schritt hat die Projektgruppe hierfür zunächst alle Aufgaben und Tätigkeiten dokumentiert, die im Berufsalltag durchgeführt werden. Um die Breite und Tiefe des Tätigkeitsspektrums möglichst komplett zu erfassen, wurden hierfür Interviews mit MTA aller Fachbereiche durchgeführt. Zusätzlich wurden die Ergebnisse einer Masterarbeit [2] herangezogen. In einem zweiten Schritt wurden die Aufgaben und Tätigkeiten Handlungsfeldern zugeordnet. Als Vorlage dienten hier jene aus der Publikation „Berufsprofil für das Handlungsfeld der Biomedizinischen Analytik“ [3]. Hier werden – neben dem großen Handlungsfeld der Analytik – auch die Bereiche Arbeitsorganisation sowie Qualitäts- und Prozessmanagement sowie das Handlungsfeld Wissensvermittlung und Kommunikation berücksichtigt. Für die beiden Fachrichtungen Funktionsdiagnostik und Radiologie wurde dazu der Bereich Analytik in den Bereich Diagnostik beziehungsweise Diagnostik und Therapie umgewandelt und jeweils angepasst.

Gleichzeitig werden die Handlungsfelder in die Matrix des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) [4], der acht verschiedene Qualifikationsstufen beschreibt, einsortiert. So lässt sich erkennen, welches Qualifikationsniveau – und das heißt konkret, welcher Ausbildungsabschluss – für welche Tätigkeiten und für welche Verantwortungsübernahme notwendig ist; von der Hilfstätigkeit bis hin zum Qualifikationsniveau des Masterabschlusses.

Ist dieser Schritt abgeschlossen, wird die Projektgruppe Kompetenzen zu allen Handlungsfeldern und für alle Qualifikationsstufen formulieren. Hierfür werden auch die künftigen Aufgaben und Tätigkeiten der MTA-Berufe berücksichtigt werden. Mit diesen detaillierten und aktuellen Kompetenzbeschreibungen wird ein Grundstein zur neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gelegt werden. So wird die MTA-Ausbildung zukunftsfähig.

Literatur

1. DVTA: Mehr Attraktivität der MTA-Ausbildung gefordert. MTA Dialog 2018; 5: 6.
2. Frings I: Kompetenzprofil von Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen heute und morgen in den DACH-Ländern. Masterarbeit, Fachhochschule Campus Wien 2016.
3. Hinze M, Kachler M, Maschek C, et al.: Berufsprofil für das Handlungsfeld der Biomedizinischen Analytik. DVTA 2014.
4. AK DQR: Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen 2011. www.dqr.de (Stand: 17.06.2018).

Entnommen aus MTA Dialog 8/2018

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