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Die Biostoffverordnung

Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten
Jürgen Mertsching, Ruth Knorr
Die Biostoffverordnung
Die Biostoffverordnung verpflichtet nicht nur den Arbeitgeber. Sie formuliert auch Anforderungen an die Beschäftigten. J. Mertsching/F. Schmitt
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Die Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, kurz bezeichnet als Biostoffe.

Zusammenfassung

Die Biostoffverordnung (BioStoffV) [1] regelt den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, kurz bezeichnet als Biostoffe. Mit der novellierten Fassung vom 15. Juli 2013 wurde die Biostoffverordnung neu gestaltet und der Aufbau grundlegend verändert. Da Biostoffe im Umfeld der Lebenswissenschaften (Life Sciences) eine wichtige Rolle spielen, kommt der Biostoffverordnung im Bereich der medizinisch-technischen Berufe fraglos eine besondere Stellung zu. Mit diesem Artikel werden die Inhalte und Anforderungen der Biostoffverordnung zusammengefasst: Die Bedeutung von Biostoffen, Risikogruppen, gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten, Schutzstufen und Schutzmaßnahmen werden erläutert, und es wird dargelegt, welche Aufgaben auf den Arbeitgeber zukommen, vor allem mit Blick auf die Gefährdungsbeurteilung sowie auf Anzeige- und Erlaubnispflichten.

Schlüsselwörter: Biostoffverordnung, Risikogruppen, Schutzstufen, Schutzmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilung

Abstract

The Ordinance on Safety and Health Protection at Workplaces Involving Biological Agents (Biological Agents Ordinance – BioStoffV) [1] regulates the occupational health and safety of workers in the case of activities with biological agents, briefly referred to as bio agents. With the amended version of 15 July 2013 the Biological Agents Ordinance was redesigned and its composition fundamentally changed. As bio agents play an important role in life sciences, the Biological Agents Ordinance is of particular importance in the field of medical-technical professions. With this article the content and requirements of the Biological Agents Ordinance are summarized: The importance of bio agents, risk groups, specific and non-specific activities, protection levels and protective measures are explained. The obligations of the employer, especially with regard to the risk assessment, as well as the notification and permission requirements are shown.

Keywords: Biological Agents Ordinance, risk groups, protection levels, protective measures, risk assessment

DOI: 10.3238/MTADIALOG.2017.0934

Entnommen aus MTA Dialog 11/2017

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