Unter Mitwirkung einer Expertengruppe präsentiert der DEKV sechs zentrale Überlegungen, die für demenzsensible Krankenhäuser unverzichtbar sind. Das Empfehlungspapier beschreibt, wie Mitarbeitende geschult und Prozesse gestaltet werden müssen, um für demenzkranke Patienten ein Höchstmaß an Selbstbestimmung zu erhalten und Komplikationen, wie einem postoperativen Delir vorzubeugen. Darüber hinaus skizziert das Dossier Qualitätskriterien, die für eine demenzsensible Krankenhausbehandlung herangezogen werden können.
„Die Selbstbestimmung demenzkranker Patienten zu bewahren, ist eine zentrale und zunehmend wichtige Aufgabe für Krankenhäuser. Menschen mit Demenz können nicht wie andere Patienten behandelt werden – sie brauchen mehr Aufmerksamkeit, mehr Zeit und speziell geschulte Mitarbeitende in Medizin und Pflege, die sich mit ihren besonderen Bedürfnissen auseinandersetzen“, sagt der Vorsitzende des DEKV, Christoph Radbruch, und verweist auch auf die Refinanzierung der Leistungen: „Im DRG-System besteht an dieser Stelle dringender Nachbesserungsbedarf.“
Darüber hinaus könnten demenzsensible Strukturen und Prozesse auch Qualitätskriterien sein: „Faktoren wie eine verständnisorientierte Kommunikation, das Erkennen und adäquate Behandeln von Schmerzen und die Förderung der Lebensqualität müssen die vorhandenen Qualitätsindikatoren ergänzen. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen“, betont der DEKV-Vorsitzende.
Quelle: DEKV, 10.05.2017
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