Coronavirus: Empfehlungen zu nicht gezielten Tätigkeiten (Labordiagnostik)

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Der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat auf Grundlage der vorhanden epidemiologischen Daten SARS-CoV-2 mit Beschluss vom 19.02.2020 aus präventiver Sicht vorläufig in die Risikogruppe 3 nach Biostoffverordnung eingestuft.

Begründung zur vorläufigen Einstufung des Virus SARS-CoV-2 in Risikogruppe 3 Empfehlungen zu nicht gezielten Tätigkeiten (Labordiagnostik) und gezielten Tätigkeiten mit SARS-CoV-2, Beschluss 1/2020 des ABAS vom 19.2.2020:

Der ABAS hat auf Grundlage der vorhanden epidemiologischen Daten SARS-CoV-2 mit Beschluss vom 19.02.2020 aus präventiver Sicht vorläufig in die Risikogruppe 3 nach Biostoffverordnung eingestuft. Das Virus kann nach bisherigem Wissen durch die Inhalation von Aerosolen sowie durch den Kontakt mit Schleimhäuten (Nase, Mund, Augen) übertragen werden. Auf Basis dieses Wissens sind für durchzuführende Tätigkeiten die erforderlichen Schutzmaßnahmen aus TRBA ableitbar, so der ABAS. Ergänzend enthält der Beschluss 609 Maßnahmen, die sich analog auf den Umgang mit anderen luftübertragbaren Erregern der Risikogruppe 3, zu denen auch SARS-CoV-2 gehört, übertragen lassen. Für diagnostische Labore wurde für das neuartige Virus SARS-CoV-2 durch den ABAS mit Beschluss vom 19.02.2020 ein gestuftes Verfahren festgelegt.

Nicht gezielte Tätigkeiten im Rahmen der Labordiagnostik

Nicht gezielte Tätigkeiten die im Rahmen der Labordiagnostik von SARS-CoV-2, ausgehend vom Untersuchungsmaterial, z.B. die Probenvor- und -aufbereitung, die Inaktivierung zur Durchführung molekularbiologischer Techniken (PCR), können laut ABAS unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchgeführt werden. Alle Tätigkeiten, die zur Freisetzung von Aerosolen mit SARS-CoV-2 führen können, z.B. das Öffnen von Probengefäßen mit respiratorischem Material (z.B. Rachenabstriche, Sputum, BAL) sind in der Sicherheitswerkbank der Klasse 2 durchzuführen. Dabei sind Schutzkittel und Handschuhe zu tragen. Atemschutzmaßnahmen (mindestens FFP-2) und das Tragen von Schutzbrillen werden empfohlen. Nach der Arbeit ist eine Desinfektion und Entsorgung möglicherweise kontaminierter Oberflächen, Materialien oder der persönlichen Schutzausrüstung so umzusetzen, dass eine Exposition der Beschäftigten oder Dritter mit dem SARS-CoV-2 ausgeschlossen ist.

Die Empfehlungen des RKI zum Infektionsschutz sind gesondert zu berücksichtigen. Gezielte Tätigkeiten nach § 5 BioStoffV mit dem SARS-CoV-2, wie z.B. dessen Vermehrung, sind bis auf Weiteres in Laboratorien der Schutzstufe 3 durchzuführen.

Literatur:

Neuartiges Virus SARS-CoV-2 (bislang 2019-nCoV) durch den ABAS in Risiko-gruppe 3 eingestuft und Empfehlungen zur Labordiagnostik, https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2020/2020-02-19-Coronavirus.html

Beschluss des ABAS zur vorläufigen Einstufung des Virus SARS-CoV-2 in Risikogruppe 3 und Empfehlungen zu nicht gezielten Tätigkeiten (Labordiagnostik) und gezielten Tätigkeiten mit SARS-CoV-2, https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ABAS/pdf/SARS-CoV-2.html

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