Um die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Deutschland weiter zu verbessern und an neue Entwicklungen anzupassen, soll ein elektronisches Melde- und Informationssystem geschaffen werden, das als Unterstützung für die behördlichen Aufgaben zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dienen soll. Dazu soll im IfSG eine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage geschaffen werden. Ziel ist eine Effizienzsteigerung bei der Prävention und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Deutschland.
Das Robert Koch-Institut (RKI) wird dazu mit der Einrichtung des elektronischen Meldewesens beauftragt, das spätestens 2021 in Betrieb gehen soll, wie aus einem Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten) hervorgeht.
Die Bundesregierung setzt mit den Plänen nach eigenen Angaben die Strategie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Ausrottung des Polio-Erregers um. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und soll bis zum Sommer 2017 in Kraft treten.
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung, 23.01.2017
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