Mit dem Cannabisgesetz können Ärzte bei einer größeren Anzahl von Erkrankungen als zuvor Cannabis als Medizin auf Kosten der Krankenkassen verordnen. „Auch wenn medizinischer Cannabis aus der Versorgung schwer kranker Menschen nicht mehr wegzudenken ist, darf man ihn nicht als Allheilmittel betrachten. Der Einsatz cannabishaltiger Präparate bleibt immer eine individuelle Entscheidung. Dabei müssen für jeden Patienten Nutzen und Risiken möglicher Alternativen gegeneinander abgewogen werden“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer.
Die meisten Anträge auf Kostenübernahme von Cannabispräparaten wurden in den vergangenen zwölf Monaten in Bayern mit 826 und in Nordrhein-Westfalen mit 782 gestellt. Die zahlenmäßig geringste Nachfrage gab es in Thüringen, dem Saarland und Bremen mit 87, 53 und zehn Anträgen. Dabei schwankten die Bewilligungsquoten je nach Bundesland zwischen 40 und gut 74 Prozent. „Gerade zu Beginn waren die Anträge für Cannabispräparate nicht immer vollständig. Inzwischen hat sich das Antragsverfahren eingespielt, was die Prüfung erleichtert. Die regional unterschiedlichen Bewilligungsquoten könnten sich so etwas angleichen“, so Marschall.
Nachdem es im Juni, Juli, August und September bei der Barmer bundesweit jeweils über 400 Anträge auf Kostenübernahme gegeben hatte, sank deren Zahl bis Januar auf jeweils unter 400. Im Februar ist sie wieder etwas angestiegen. „Nicht immer ist Cannabis die beste Therapieoption. Sollten sich Cannabis-medikamente nicht als das Richtige erweisen, sind Alternativen gefragt. Hier kann auch eine multimodale Schmerztherapie zum Einsatz kommen“, ergänzt Marschall.
Quelle: Barmer, 05.03.2018
Artikel teilen